Cookie-Hinweise sollen pauschal bestätigt werden können

Die Bundesregierung plant eine Reform des unübersichtlichen Datenschutzrechts. Nervige Cookie-Hinweise sollen damit weniger werden.

Bis das Gesetz im Bundestag abgestimmt wird, werden noch einige Wochen vergehen. Foto: dpa
Bis das Gesetz im Bundestag abgestimmt wird, werden noch einige Wochen vergehen. Foto: dpa

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wollte die EU die digitalen Rechte der Bürger stärken. Doch Anspruch und Wirklichkeit fallen weit auseinander. Auch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten treffen die Regelungen überwiegend auf Skepsis. „Die DSGVO stiftet weiterhin Verwirrung und Unsicherheit“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, dem Handelsblatt kürzlich.

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Mit seiner Kritik steht Kampeter nicht allein. Eine repräsentative Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat ergeben, dass die Mehrheit der betroffenen Unternehmen die Reform als hinderlich erachtet. Nutzer wiederum klagen über lästige Hinweisfelder, die seither häufig auf Webseiten auftauchen und über sogenannte Cookies informieren sollen – kleine Dateien, die oft unbemerkt Informationen über den Nutzer sammeln.

Enorme Rechtsunsicherheit

Auch Datenschützer sind frustriert. „Seit der DSGVO herrscht enorme Rechtsunsicherheit, weil nicht klar ist, wie sich die EU-Verordnung zu bestehenden Spezialgesetzen zum Datenschutz verhält, etwa dem Telemediengesetz“, erläutert Benjamin Bergemann, Vorstandsmitglied im Verein Digitale Gesellschaft, der sich für eine verbraucherfreundliche Netzpolitik einsetzt. Gerade die starken Akteure, große Internetkonzerne etwa, seien in der Lage, die Rechtsunsicherheit zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Die Bundesregierung unternimmt nun einen Versuch, die verworrene Rechtslage zu entflechten. Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz erarbeitet, das die Vorschriften aus der DSGVO, dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vereinheitlichen soll. Das Ergebnis ist ein Wortungetüm: „Entwurf eines Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemediengesetz sowie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze“, kurz TTDSG.

In dem Entwurf heißt es: Das bisherige Nebeneinander der unterschiedlichen Regelungen führe zu „Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und elektronische Kommunikationsdienste nutzen, bei Anbietern von diesen Diensten und bei den Aufsichtsbehörden“. Das neue Gesetz solle „für Rechtsklarheit sorgen“ und auch dazu dienen, „die Verwirklichung eines wirksamen und handhabungsfreundlichen Datenschutzes und Schutzes der Privatsphäre zu erleichtern“. Dafür formuliert der Entwurf mehrere neue Vorschriften, unter anderem für die Standortermittlung über das Smartphone. Anbietern von Onlinediensten, die Standortdaten ihrer Nutzer verarbeiten, soll dies nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt sein. Die Geodaten müssen zudem anonymisiert werden. Das Geschäft mit standortbasierter Werbung könnte dadurch erheblich erschwert werden.

Um die Cookie-Hinweise im Netz einzudämmen, soll der Nutzer seine Einwilligung künftig auch erklären können, „indem er eine dafür vorgesehene Einstellung seines Browsers oder eine andere Anwendung auswählt“.

Forderung nach Reform auf EU-Ebene

Auch gegen den Missbrauch von eingebauten Mikrofonen und Kameras wendet sich das Gesetz. „Besonders bei Alltagsgegenständen sollen die Nutzer und Dritte davor geschützt werden, dass sie unbemerkt abgehört werden oder unbemerkt Bilder von ihnen aufgenommen werden“, heißt es in dem Entwurf. Dabei zielt das Wirtschaftsministerium etwa auf Sprachassistenten wie Alexa von Amazon oder Siri von Apple. „Ist der Nutzer selbst der Aufgenommene, muss er Kenntnis davon haben, dass die Telekommunikationsanlage Audio- oder Bilddateien an den Hersteller oder andere Unternehmen weiterleitet“, fordert der Gesetzentwurf. „Darüber hinaus muss er bestimmen können, was von ihm aufgenommen wird.“ Der DSGVO entsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, dass Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes gegen Unternehmen verhängt werden können.

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Ob die Reform ihr Ziel, Rechtsklarheit zu schaffen, erreichen kann, ist allerdings fraglich. Datenschützer jedenfalls sind skeptisch: „Ich halte es für falsch, jetzt noch mal ein nationales Gesetz vorzulegen“, sagt Bergemann von der Digitalen Gesellschaft. Eine solche Neuregelung könne höchstens temporäre Wirkung haben, da der eigentliche Reformbedarf auf EU-Ebene bestehe.