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Corona: Schüler ohne Maske müssen Attest vorlegen

Der Einzelabgeordnete Marcel Luthe hat angesichts der Maskenpflicht in Schulen schulärztliche Untersuchungen gefordert. Dass dies nicht geschehe, sei „schlicht fahrlässig und geht zu Lasten der Schwächsten“. Kinder mit Atemwegserkrankungen könnten durch die Masken gesundheitlichen Schaden nehmen. Schüler müssten auf Vorerkrankungen untersucht werden. Eltern aus sozial schwachen Milieus oder mit geringen Deutschkenntnissen würden den Gang zum Arzt für ein Attest womöglich scheuen. „Wer einem Kind, das nach ärztlicher Feststellung keinerlei Atemobstruktion erfahren darf, eine solche aufzwingt, dürfte sich strafbar machen“, sagte Luthe. Die Schulen würden von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) „einmal mehr“ allein gelassen.

Der Senat hatte Luthe auf eine parlamentarische Anfrage hin mitgeteilt, dass bisher noch keine Schule einen Antrag zur Durchführung einer schulärztlichen Untersuchung gestellt habe. Schüler, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Maske tragen müssten, würden „in der Regel“ ein ärztliches Attest vorlegen. „Das Vorliegen von wichtigen Gründen für eine Befreiung vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, wie beispielsweise einer Grunderkrankung, ist den Eltern bekannt“, schreibt die Bildungsverwaltung.

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