Corona-Schonfrist ist vorbei: Straftäter müssen in Haft

Nach vier Monaten Aufschub wegen der Corona-Pandemie sollen in Berlin jetzt rund 380 verurteilte Straftäter ins Gefängnis einrücken. Sie kämen aber nicht alle an einem Tag, die Aufforderung zum Haftantritt verschicke die Staatsanwaltschaft sukzessive, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung auf Anfrage.

Bei genau 384 Verurteilten war laut Sprecher die anzutretende Haft am 15. März ausgesetzt worden. Die Justiz wollte demnach verhindern, dass das Coronavirus von außen in die Gefängnisse getragen wird. Zudem wurden für den Fall von Infektionen freie Plätze geschaffen. Nun ist die Schonfrist vorbei. Wer sich jetzt zur Haft melde, muss laut Sprecher zunächst 14 Tage in Quarantäne. Dafür werden auch die neu aufgebauten Isolierstationen genutzt. Es geht um Verurteilte mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und mit Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren. Den Infektionsschutz koordinierten die Vollzugsanstalten in eigener Verantwortung, hieß es. Bedienstete erhielten demnach eine persönliche Schutzausrüstung.

Zahl der Gefangenen auf historischem Tiefstand

In der Regel kommen die neuen Insassen zunächst in die Anstalt des offenen Vollzugs, wo dann über den weiteren Verbleib entschieden wird. „Wer drogenabhängig ist, kommt schnell in eine geschlossene Anstalt“, so der Sprecher. Die Justiz rechnet auch damit, dass sich nicht alle freiwillig zur Haft melden. Wer der Ladung nicht nachkomme, werde per Fahndung gesucht.

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