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Corona und Urlaub: Das ist in den Bundesländern möglich

Unter Hygieneauflagen werden in Hamburg Hafenrundfahrten wieder erlaubt.
Unter Hygieneauflagen werden in Hamburg Hafenrundfahrten wieder erlaubt.

Die Temperaturen steigen, die Lust auf Urlaub bei vielen Menschen auch. Wegen Corona sind die Reisemöglichkeiten in Deutschland noch begrenzt - mancherorts wird aber zusehends gelockert.

Berlin (dpa) - Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub - und mit sinkenden Neuinfektionszahlen steigen in vielen Bundesländern die Möglichkeiten für touristische Besuche.

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in den meisten Landkreisen oder kreisfreien Städten stabil unter 100 liegt, wird in Gastronomie und Hotellerie nämlich teils kräftig gelockert. Hotels und Ferienwohnungen heißen zunehmend wieder Gäste willkommen, genauso wie die Gastronomie. Die Kontaktnachverfolgung bleibt wichtig. Was in den Ländern möglich ist:

BAYERN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer fünf Tage stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen öffnen. Gleiches gilt etwa für Seilbahnen und die Fluss- und Seenschifffahrt. Voraussetzung sind ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie sind bereits länger bei Inzidenzen unter 100 offen, für die Innengastronomie gilt das aber noch nicht.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie mit Sperrstunde, Hygieneauflagen und Testkonzepten öffnen. Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind dann ebenfalls möglich. Gäste brauchen einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Test, der alle drei Tage erneuert werden muss. Auch Seilbahnen, Reisebusse oder Ausflugsschiffe können begrenzt wieder starten.

BERLIN: Vom 11. Juni an sind in der Hauptstadt wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Mit einem negativen Testergebnis kann man sich von diesem Freitag an auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist bereits geöffnet, hier entfällt am Freitag die Testpflicht. Dann öffnen auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser wieder. Erste Museen und Gedenkstätten haben bereits geöffnet. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.

BRANDENBURG: Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen bereits wieder erlaubt. Dort dürfen von Donnerstag an auch wieder sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen öffnen. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen erlaubt. Wie in Berlin sind vom 11. Juni an private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

BREMEN: Gastronomiebetriebe dürfen auch in Innenräumen wieder bis 23.00 Uhr öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Bis einschließlich 13. Juni gilt eine Testpflicht. Danach gilt diese nur bei einer Inzidenz von über 35. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind - mit Hygienekonzept und aktuellem Negativ-Test - gestattet. Genesene oder Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.

HAMBURG: Nach sieben Monaten Zwangspause können Touristen seit Dienstag wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Außengastronomie ist erlaubt, ab dem Wochenende können Gäste auch drinnen speisen. Unter den üblichen Hygieneauflagen werden auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im Nordosten können Gastwirte ihre Gäste schon länger wieder im Außen- und Innenbereich bedienen. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt einen negativen Corona-Test. Einheimische dürfen schon seit Ende Mai wieder im eigenen Land Urlaub machen, für Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet ist das von Freitag an möglich. Bei Anreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

NIEDERSACHSEN: Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland - mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung. So sind etwa Urlaube an der Nordsee, in der Heide oder im niedersächsischen Teil des Harzes möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Auch hier müssen Gäste einen Negativtest vorzeigen, der alle drei Tage erneuert werden muss, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen, Campingplätze und die Außengastronomie dürfen - mit Test und Platzzuweisung - öffnen. Bei einer Inzidenz über 35, aber nicht über 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf mit Negativtestnachweis und Platzzuweisung öffnen. Mindestabstände bleiben Rückverfolgbarkeit erforderlich.

SACHSEN: Campingplätze und Ferienwohnungen in Sachsen dürfen wieder Gäste beherbergen. Hotels und Pensionen müssen sich hingegen noch bis zum 14. Juni gedulden. Dann dürfen sie bei stabilen Inzidenzen unter 100 unter Auflagen öffnen. Auch touristische Busreisen sollen dann wieder möglich sein.

SACHSEN-ANHALT: Übernachtungen auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen - also dort, wo sich die Gäste selbstständig verpflegen können - sind erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 dürfen Jugendherbergen und Ferienlager seit Mittwoch öffnen. Auch Busreisen und Stadtrundfahrten sind mit Maske wieder erlaubt. Besuche der Außengastronomie sind wieder ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter - außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastro entfällt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in «ihrem» jeweiligen Hotel.

THÜRINGEN: Seit Mittwoch gilt, dass Campingplätze und Ferienwohnungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden können. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen - mit nur 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Gäste müssen zudem einen negative Corona-Test vorlegen oder Impf- oder Genesungsnachweise. Auch muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Mit sinkender Inzidenz entfallen etwa in der Gastronomie gestaffelt Auflagen.

SAARLAND: Im Saarland dürfen seit dem 31. Mai Restaurants und Cafés Gäste auch wieder im Innenbereich empfangen. Maximal zehn Menschen - negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen - dürfen an einem Tisch sitzen. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie Reisebus- und Schiffsreisen. Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss. Seit dem 24. Mai dürfen Strand- und Freibäder wieder öffnen, auch Freizeitaktivitäten wie der Besuch in Kletterparks sind für bis zu zehn Menschen erlaubt.

HESSEN: In Hessen ist die Situation regional unterschiedlich. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, gilt Stufe 1 der Lockerungen - dann dürfen beispielsweise Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks öffnen, Besucher müssen einen Termin vereinbaren. Auch die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen, Gäste benötigen einen tagesaktuellen Test. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen, die Gäste müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche Tests vorlegen, die Auslastung ist auf 60 Prozent begrenzt.

Falls eine Kommune 14 Tage lang eine Inzidenz unter 100 oder fünf Tage unter von 50 hat, greift Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Dann dürfen auch die Innenräume von Restaurants mit tagesaktuellem Test wieder besucht werden. Die maximale Auslastung in den Beherbergungsbetrieben beträgt dann 75 Prozent.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz gilt seit Donnerstag, dass die Gastronomie auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 Innenbereiche öffnen darf, ein Corona-Test ist Pflicht. Die Testpflicht in der Außengastronomie ist dagegen entfallen. Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze und Freizeitparks dürfen im Freien öffnen. Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung. In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste möglich.

Kultureinrichtungen wie Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet, bei Inzidenz unter 50 im Freien für 250. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat zudem weitere Öffnungsschritte Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt.