Coronavirus: Berliner Touristen sollen am besten zu Hause bleiben

Berlin.  Die von Bund und Ländern verschärften Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus gelten auch über die Ostertage – und die Ausgangsbeschränkungen treffen die Berliner in besonderer Art. So dürfen sie zwar das eigene Bundesland legal verlassen, doch sich nicht in allen umliegenden Bundesländern aufhalten. Das hat ganz praktische Folgen, nicht nur für Besitzer von Zweitwohnungen. Die Polizei in Brandenburg bittet die Bürger, einen Personalausweis dabei zu haben. Berlin hat die Ausweispflicht hingegen aufgehoben.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin erließ strenge Regeln

Innerhalb Brandenburgs fallen die Verordnungen sehr unterschiedlich aus – je nach Landkreis. Ostprignitz-Ruppin etwa, in dem sich das beliebte Ausflugsziel Schloss Rheinsberg befindet, erließ strengere Regeln. Dort sind bis zum 19. April alle touristischen Reisen aus privatem Anlass verboten – das schließt auch Ausflüge in das eigene Wochenendhaus ein. Besuche von Reha-Kliniken sind ebenso untersagt. Landrat Ralf Reinhardt (SPD) verteidigte die Einreisesperre gegen Kritik. Zahlreiche Anfragen von Menschen, die gern ihre Urlaube im Landkreis machen würden, hätten gezeigt, dass „Appelle allein nicht ausreichen“, so Reinhardt.

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