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Courtage-Neuregelung: Darum könnten Mieter trotzdem die Verlierer bleiben

Ab dem 1. Juni gilt: Die Courtage zahlt der, der den Makler bestellt hat.

Mit dem 1. Juni 2015 kommt in puncto Makler-Courtage eine interessante Neuregelung auf Wohnungssuchende in Deutschland zu: Das sogenannte "Bestellerprinzip" tritt als Teil des Mietnovellierungsgesetzes in Kraft. Konkret bedeutet die Änderung , dass Mieter nicht länger für die durch einen Makler verursachten Kosten aufkommen müssen. Stattdessen zahlt die Courtage derjenige, der den Makler beauftragt hat – also in den meisten Fällen der Vermieter. Das Gesetz gilt allerdings lediglich für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen – der Kauf von Wohneigentum bleibt davon ausgenommen. Damit wird die bislang anerkannte Rechtsprechung, dass der Mieter den Makler zahlen muss, wenn er sich von ihm eine Wohnung zeigen und vermitteln ließ, ungültig.

Die Courtage-Neuregelung dürfte bei vielen Wohnungssuchenden für erleichtertes Aufatmen sorgen, doch trotz zunächst offenkundiger Kostenersparnis könnten die Mieter in finanzieller Hinsicht am Ende dennoch die Verlierer sein. Kritiker der Gesetzesnovellierung befürchten laut "Focus", dass Vermieter die ihnen entstandenen Kosten für die Maklerprovision künftig einfach auf die Mieter umlegen könnten – und zwar indem die Miete grundsätzlich erhöht wird.

Befürworter der Courtage-Neuregelung versuchen die Sorge um ansteigende Mieten zu besänftigen: Immerhin solle die Mietpreisbremse dem entgegenwirken. Diese entfaltet als weiterer Teil des Mietrechtsnovellierungsgesetzes ebenfalls ab 1. Juni Wirkung. Die Miete bei einer Neuvermietung darf dann die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Jedoch gilt die Mietpreisbremse nur in angespannten Wohnungsmärkten wie etwa Berlin oder anderen Gebieten, die vom jeweiligen Bundesland festgelegt worden sind.

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