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Dürfen Mitarbeiter beim Betriebsausflug zuhause bleiben?

Ein Arbeitsvertrag verpflichtet nur zur Arbeit, nicht aber zur Teilnahme an Betriebsausflügen. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn/dpa
Ein Arbeitsvertrag verpflichtet nur zur Arbeit, nicht aber zur Teilnahme an Betriebsausflügen. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn/dpa

Niemand muss gegen seinen Willen an einem Betriebsausflug teilnehmen. Stattdessen einfach einen Tag zuhause verbringen, ist jedoch auch keine Option.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Plant die Firma einen Betriebsausflug, sind Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Der Arbeitsvertrag verpflichte nur zur Arbeit.

Das heißt aber nicht, dass Mitarbeiter stattdessen einfach zu Hause bleiben können. Wer nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchte und keinen Urlaub beantragt hat, muss laut DGB arbeiten. Wenn das Firmengelände wegen des Ausflugs geschlossen bleibt, sei diese Möglichkeit aber ausgeschlossen.

Umgekehrt gelte aber: Es darf kein Mitarbeiter ausgeschlossen werden, wenn der Ausflug für den ganzen Betrieb oder zumindest eine ganze Abteilung gedacht ist. Es sei denn, es muss einen Notdienst geben. Dann können einzelne Mitarbeiter zum Arbeiten verpflichtet werden.