Darauf achtet nicht jeder: Einfache Abstandsregel beim Parken
Parkplätze sind in Städten rar und oft zu klein. Da quetscht man sich hin und wieder in enge Lücken – eine Abstandsregel beachtet dabei kaum jemand.
Die richtigen Abstände beim Fahren auf der Autobahn kennt jeder – Stichwort halber Tacho. Wie nah man im Stadtverkehr heranfahren sollte, das wissen schon weniger Autofahrer – hier können Sie sich die 3er-Regel merken.
Fast niemandem ist jedoch bewusst, dass es sogar beim Parken einen empfohlenen Abstand gibt. Aber kann eine Missachtung auch Verwarngelder nach sich ziehen? Oder dürfen Autos sogar abgeschleppt werden, weil sie zu eng geparkt haben?
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Empfohlener Abstand beim Parken
Die gute Nachricht: Es gibt in der Straßenverkehrsordnung keine Vorschriften darüber, wie groß der Abstand beim Parken zu anderen Fahrzeugen sein muss – sowohl seitlich als auch vorne und hinten.
Viel mehr gibt es das genaue Gegenteil: Die StVO verlangt sogar platzsparendes Parken. Es sind Bußgelder von 10 Euro möglich, wenn Sie im öffentlichen Raum zu viel Platz mit Ihrem PKW einnehmen. In der Praxis wird das allerdings selten durchgesetzt.
Dennoch empfiehlt die Polizei, vorne und hinten jeweils 50 Zentimeter Platz zu lassen, damit die anderen Autofahrer besser rangieren können. Der Automobilclub Europa (ACE) rät außerdem dazu, rund 70 Zentimeter seitlich zu anderen parkenden Fahrzeugen Platz zu lassen.
Kann nämlich der andere Fahrer gar nicht mehr ausparken oder überhaupt ins Auto einsteigen, könnte das als "Versperren des Abfahrtsweges eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges" ausgelegt werden, was laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit darstellt und 20 Euro kostet. Allerdings müsste hier auch nachweisbar sein, welches Auto wann geparkt hat.
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Zu eng geparkt: Darf abgeschleppt werden?
Wurde Ihr Fahrzeug auf öffentlichem Grund zugeparkt, dürfen Sie den oder die Falschparker nicht eigenmächtig abschleppen lassen.
Das können Sie tun:
Versuchen Sie, selbst aus der Parklücke zu kommen. Mehrmaliges Rangieren ist hierbei zumutbar.
Fragen Sie Passanten, ob sie hinten und vorne die Abstände im Blick behalten.
Klappt es nicht, können Sie versuchen, ein paar Minuten zu warten, falls der Fahrer auftaucht.
Im öffentlichen Parkraum müssen Sie Polizei oder Ordnungsamt einschalten, die über das weitere Vorgehen entscheiden. Diese können je nach Sachlage auch entscheiden, dass ein PKW abgeschleppt oder umgesetzt werden muss. Die Kosten dafür können jedoch Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Auf privaten Parkplätzen wie bei Supermärkten oder in Parkhäusern haben die Beamten wiederum keine solchen Befugnisse. Hier müssen Sie sich an den jeweiligen Betreiber wenden.
CHIP meint: Gegenseitige Rücksichtnahme
Auch wenn der Kampf um Parkplätze stressig ist: Manchmal ist es besser, eine Lücke nicht zu nutzen, wenn das bedeutet, dass man damit ein anderes Fahrzeug unmanövrierbar blockiert. Achten Sie daher darauf, dass die anderen PKW noch genug Platz zum Rangieren haben. Das gilt insbesondere bei älteren Autos, die kein Park Distance Control (PDC) besitzen. Sie wollen schließlich auch nicht, dass die anderen auf Gehör parken! Schließlich steht schon im ersten Paragrafen der StVO: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
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