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Darf IS-Frau Shamima Begum (19) zurück nach London?

Bethnal Green im Osten Londons. Hier ging Shamima Begum zur Schule, bis sie 2015 nach Syrien aufbrach und sich dem sogenannten "Islamischen Staat" anschloss - gemeinsam mit zwei Freundinnen. Heute steht die Terrormiliz vor dem Fall und Begum, die gerade ein Kind zur Welt gebracht hat, will zurück nach London. Dort treffen wir Hussen Abase. Seine Tochter Amira machte sich 2015 gemeinsam mit Shamima auf den Weg nach Syrien. Seither hat er nie wieder von ihr gehört. Geht es nach Abase, sollte Shamima so schnell es geht mit ihrem Baby nach England zurückkehren. "Shamima sollte das Recht haben, nach Hause zu kommen" Doch viele Briten sehen das anders. Sie werfen Shamima vor, das Land verraten zu haben. "Ja, jeder gibt seinen Kommentar ab. Und ich sage, Shamima sollte das Recht haben, nach Hause zu kommen, weil sie britische Staatsbürgerin ist. Andere Menchen sind vielleicht anderer Meinung, ich sage, man sollte es ihr erlaube", so Abase im euronews-Interview. "Finden Sie, man sollte gegen Shamima ermitteln, sollte sie zurückkommen?", fragt Euronews-Reporter Damon Embling. Dazu will Abase nicht sagen. Selbst wenn Shamima Begum mit ihrem Baby nach Großbritannien zurückkehren kann, bleibt die Frage, ob sie es schafft, sich in den Londoner Alltag zu integrieren. Ihr Fall hat eine große öffentliche Debatte ausgelöst. Die Meinungen könnten gespaltener nicht sein. Fall Begum spaltet England Eine junge Londonerin sagt: "Sie hat diese Entscheidung getroffen, als sie 15 Jahre alt war. Viele von uns treffen ziemlich schlechte Entscheidungen, wenn wir 15 sind. Ich finde, man sollte ihr eine zweite Chance geben." "Ich würde es vorziehen, niemanden hier zu haben, der gesehen hat, wie Menschen enthauptet und wie ihre Köpfe in Mülleimer geschmissen wurden. Ich glaube nicht, dass das die Art von Person ist, die man gerne wieder in seinem Land haben will", sagt eine andere Frau. Auch in Londons muslimischer Gemeinschaft sorgt das Schicksal der jungen Frau für Diskussionen. "Wenn Shamima Begum ein Verbrechen begangen hat, sollte sie in dieses Land zurückgebracht und vor Gericht gestellt werden. Und wird sie verurteilt, sollte sie inhaftiert werden. Und wenn sie danach entlassen wird, sollte man sie streng überwachen. Denn die Sicherheit des Landes ist das Wichtigste", sagt Khalil Yousuf, ein Sprecher der Gemeinschaft. Schwierige Rechtslage bei IS-Rückkehrern Shamima Begum ist eine von vielen. In ganz Europa wird derzeit über die Rückführung besiegter IS-Kämpfer und ihrer Familien diskutiert. Aus Berlin hieß es zuletzt, jeder Bürger mit deutschem Pass habe grundsätzlich das Recht auf Wiedereinreise. Doch praktische dürfte das schwieirg werden - aus Mangel an Informationen und wegen der unübersichtlichen Lage vor Ort in Syrien.