Das Brüsseler Regionalgericht hat das Verfahren gegen den abgesetzten katalonischen Ministerpräsidenten vertagt

Im Verfahren gegen den abgesetzten und nach Brüssel geflüchteten katalanischen Ministerpräsidenten Puidgemont hat die belgische Staatsanwaltschaft am Freitag die Ausführung des von Madrid veranlassten europäischen Haftbefehls gefordert. Der Richter vertagte den Fall. Puidgemonts Anwälte werden am 4. Dezember die Gelegenheit haben, ihre Verteidigung darzulegen. Einer von ihnen, Paul Bekaert, sagte gegenüber der zahlreich versammelten Presse aus dem In- und Ausland: “Der Staatsanwalt hat erklärt, dass belgischem Recht zufolge die Anklage wegen Korruption nicht zulässig ist, wohl aber die wegen Verschwörung von Beamten.” Puidgemont selbst äußerte sich zunächst nicht. Nachdem die Zentralregierung in Madrid die Autonomie Kataloniens nach der Unabhängigkeitserklärung aufgehoben hatte, hatte er sich mit vier seiner Minister nach Belgien abgesetzt. Er genießt hier die Unterstützung der flämischen Nationalisten von der N-VA, die auch Teil der Regierungskoalition auf Bundesebene ist. Unsere Korrespondentin Ana Lazaro fasst die Lage folgendermaßen zusammen: “Wie auch immer der Spruch des Richters im Dezember ausfallen wird, die Verteidigung hat in jedem Fall noch zwei Möglichkeiten zur Berufung. Zunächst einmal aber nimmt der Euro-Haftbefehl seinen Lauf.”