Demonstrationen: Kritik am Gesetz zum Verbot von Neonazi-Aufmärschen

Berlin. Die Bannmeile soll verkleinert, die polizeiliche Deeskalationsstrategie festgeschrieben und Verbote von „Hass-Demonstrationen“ erleichtert werden: Das „Versammlungsfreiheitsgesetz“ ist ein zentrales Vorhaben von Rot-Rot-Grün im Bereich der Innenpolitik. Bis Jahresende wollen die Koalitionäre das Gesetz durch das Parlament bringen. Doch es gibt Ärger: Die CDU kritisiert die Regeln zum Verbot von Demonstrationen mit Bezügen zum Nationalsozialismus. Solche Aufmärsche würden niemandem gefallen, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger. Das Paragrafenwerk sei aber ein „dilettantischer Versuch“, derlei Aufmärsche zu verhindern. Dreggers Prognose: „Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung wird dieses Gesetz niemals standhalten.“

Rechtsextremismus gefährde „unser demokratisches Zusammenleben, und wir distanzieren uns ohne Einschränkung von jeglichem NS-Gedankengut“, stellt auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) klar. „Es kann aber nicht sein, dass sich im Versammlungsfreiheitsgesetz ausschließlich kilometerlange Verbote für diese Richtung finden, für andere extremistische und kriminelle Bereiche aber praktisch Narrenfreiheit herrscht“, sagt der stellvertretende Berliner GdP-Vorsitzende Stephan Kelm.

Dem rot-rot-grünen Gesetzesentwurf zufolge soll die Versammlungsbehörde Demonstrationen künftig verbieten oder auflösen können, wenn gegen eine „durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ zum Hass aufgestachelt oder...

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