Bei der Deutschen Bahn sollen am Montag zwei Drittel der Fernzüge fahren
Nach Absage des Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sollen bei der Deutschen Bahn (DB) am Montag wieder zwei Drittel der geplanten Fernverkehrszüge fahren. Ab Dienstag sollen dann alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein, wie die Bahn am Sonntag mitteilte. Die EVG hatte den 50-stündigen Ausstand nach einem vor Gericht erzielten Vergleich mit dem Konzern "vorerst ausgesetzt".
Der Warnstreik sollte eigentlich am Sonntagabend beginnen. Die Bahn begann nach der Absage am Samstagabend damit, die Rückkehr zum Normalangebot zu organisieren. "Erstmals musste der Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiert werden", erklärte der Konzern. Dazu würden bundesweit rund 50.000 Zugfahrten allein im Fern- und Nahverkehr sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu geplant. Fahrzeuge müssten neu disponiert und teilweise an neue Abfahrtsorte gebracht werden.
Am Sonntagabend könne es daher zu "vereinzelten" Zugausfällen kommen, erklärte der Konzern. Am Montag werde es auch im Regionalverkehr der Bahn regional noch Einschränkungen und Zugausfälle geben. Mit Einschränkungen im Güterverkehr rechnet der Konzern bis einschließlich Dienstag.
Für Fahrten im Personenfernverkehr zwischen Sonntag und Dienstag hob die DB die Zugbindung auf. Bis 11. Mai gebuchte Fahrkarten für die Reisetage 14. bis 16. Mai können sich Kundinnen und Kunden auch erstatten lassen.
Die Himmelfahrtswoche zählt in jedem Jahr zu den reisestärksten Wochen des Jahres, wie die DB betonte. "Wir empfehlen weiterhin dringend, am Mittwoch oder Donnerstag nur Zugfahrten anzutreten, für die noch Sitzplatzreservierungen verfügbar sind."
Die Bahn hatte gegen den für 50 Stunden geplanten Warnstreik einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestellt. Dort erzielten die Tarifparteien am Samstag "auf Anraten des Gerichts" den Vergleich, wie die EVG mitteilte.
Die Gewerkschaft betonte, allein die Androhung des Warnstreiks habe Erfolg gehabt. "Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt." DB-Personalvorstand Martin Seiler erklärte, das Thema Mindestlohn sei "Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt".
In dem Tarifkonflikt ist es eine zentrale Forderung der EVG, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Rund 2000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, würden andernfalls darüber hinaus kaum von Gehaltserhöhungen profitieren. Die Gewerkschaft verhandelt für insgesamt rund 180.000 DB-Beschäftigte.
Die EVG forderte das Unternehmen nach der Streikaussetzung auf, "umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten." Sollte der Arbeitgeber "wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen", warnte deren Sprecher zugleich. Dies sei "möglich und zulässig".
DB-Personalvorstand Seiler erklärte, die Bahn wolle nun "zügig und konstruktiv" verhandeln. Ziel sei ein baldiger Abschluss. Die nächste regulär geplante Runde der Verhandlungen steht am 23. und 24. Mai in Fulda an.
ilo/cne