Die größten Schwimmbad-Mythen – was ist dran?

Pool-Pinkler können enttarnt werden, gefärbte Haare werden im Chlorwasser grün, Duschen vor dem Schwimmen ist Pflicht – rund ums Schwimmbad gibt es einige Mythen. Was wirklich dran ist, erfahren Sie hier.

Schwimmbad macht Spaß - aber es gibt wichtige Regeln. (Bild: Getty Images)
Schwimmbad macht Spaß - aber es gibt wichtige Regeln. (Bild: Getty Images)

Planschen, schwimmen, abkühlen – ein Schwimmbadbesuch ist nicht nur im Sommer ein großer Spaß. Unter den Badegästen kursieren regelmäßig Mythen, von denen fast jeder schon einmal gehört hat. Was stimmt und was nicht – hier im Faktencheck:

Mythos 1: Duschen vor dem Schwimmen ist Pflicht

Richtig. Hygiene im Schwimmbad ist wichtig. Deshalb gehört es zu den allgemeinen Baderegeln, vor dem Sprung ins kühle Nass zu duschen. Auch nach dem Schwimmen macht es Sinn, den Körper abzuduschen, um Reste von Chlor von der Haut zu entfernen.

Mythos 2: Gefärbte Haare werden im Chlorwasser grün

Richtig. Das kann passieren. Kommen Haare direkt nach dem Färben mit Chlorwasser in Berührung, kann das zu einem unerwünschten Grünstich führen. Häufig passiert das bei blondierten Haaren, kann aber auch bei anderen Farbtönen vorkommen. Der Grund ist der im Wasser enthaltene Kupferanteil, der durch das ebenfalls enthaltene Chlor oxidiert und sich dann mit den Haaren verbindet.

Experten raten, zumindest einen Tag nach dem Färben nicht ins Chlorwasser zu gehen oder zumindest eine Badekappe zu tragen. Sollte die Mähne doch einmal grün werden, hilft kräftiges Ausspülen. Auch professionelle Shampoos und Hausmittel wie Tomatensaft oder in Wasser angerührtes Backnatron lassen das Grün wieder verschwinden. Einfach auf die Haare auftragen, gut einwirken lassen und anschließend kräftig ausspülen.

Mythos 3: Nicht mit vollem oder leerem Magen schwimmen

Richtig. Gehe niemals mit ganz vollem oder mit ganz leerem Magen ins Wasser – so steht es auch in den Baderegeln der DLRG.

Nach dem Essen braucht der Magen viel Energie zum Verdauen. Die fehlt dann beim Schwimmen und kann zu einem Sicherheitsproblem werden. Ein ganz leerer Magen kann zu Unterzuckerung und so ebenfalls zu Schwäche führen.

Mythos 4: Pool-Pinkler können entdeckt werden

Falsch. Immer wieder kursiert das Gerücht, dass man sehen kann, wenn jemand beim Schwimmen pinkelt, weil sich dann das Wasser verfärbt. Falsch. Zwar gibt es Wasserzusätze, die Urin sichtbar machen könnten, angewendet werden sie in Schwimmbädern jedoch nicht.

Ein Hinweis auf im Schwimmbadwasser enthaltenen Urin ist jedoch starker Chlorgeruch. Denn Chlor ist eigentlich geruchsneutral. Kommt es zu einer Reaktion zwischen Chlor und Harnstoff, entsteht Trichloramin und dadurch der typische Chlorgeruch. Harnstoff gelangt aber nicht nur über Urin ins Wasser, sondern auch über die menschliche Haut. Trichloramin reizt die Haut, Augen und Schleimhäute.

Deshalb gilt: Nicht laufen lassen, sondern auf die Toilette gehen und vor dem Schwimmen immer duschen.

Mythos 5: Im Wasser bekommt man keinen Sonnenbrand

Falsch. Die UV-Strahlung trifft auch einen Meter unter der Wasseroberfläche noch auf den Körper.

Dazu kommt, dass die Wasseroberfläche die Strahlung wie ein Spiegel reflektiert und so zum Beispiel stärker aufs Gesicht wirken kann, wenn man mit dem Kopf über Wasser schwimmt. Auch Wassertropfen auf der Haut sorgen für höhere Strahlung, sie wirken wie kleine Brenngläser.

Zum Schutz sollte deshalb immer Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor aufgetragen werden.

Im Video: Wasser-Massen - Badegäste treiben dicht an dicht in Schwimmbad