Wer auf diese Masche bei TikTok hereinfällt, macht sich strafbar

Mit einer neuen Masche wollen Kriminelle Geld waschen. Dabei spielt vor allem beliebte Social-Media-Apps wie TikTok eine Rolle, wie die Polizei Dortmund warnt.

Es gibt keinen sinnvollen Grund, einer fremden Person das persönliche Konto zur Verfügung zu stellen. Immer häufiger aber, berichtet die Polizei Dortmund, würden Menschen dazu aufgefordert, vor allem junge Erwachsene.

Der Plan dahinter: Kriminelle brauchen ein fremdes Konto, um anderweitig ergaunertes Geld zu waschen, beispielsweise aus Maschen wie dem "WhatsApp-Betrug" oder indem sie sich als Bankmitarbeiter ausgeben.

Obwohl vor diesen Maschen schon oft gewarnt wurde, fallen immer wieder arglose Bürger darauf herein. Die Opfer überweisen nicht selten hohe Geldbeträge, so die Polizei Dortmund. Und genau dafür brauchen die Betrüger dann ein fremdes Konto für die Überweisung. So verwischen sie ihre Spuren.

Betrüger waschen Geld, und räumen dann noch das Konto leer

Die Ansprache der unwissentlichen Handlanger erfolgt über Social Media wie TikTok.
Die Ansprache der unwissentlichen Handlanger erfolgt über Social Media wie TikTok.

An diese Konten gelangen die Kriminellen oft über soziale Medien, wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Dort sprechen sie gezielt junge Erwachsene, teilweise auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis an. Ihren unfreiwilligen Handlangern versprechen die Betrüger dann einen Gewinn oder eine Entlohnung, wenn das Bankkonto (EC-Karte und PIN) genutzt werden darf.

Später fließt dann tatsächlich Geld auf diese Konten, doch die Inhaber wissen natürlich nicht, dass diese Mittel die Beute von Betrügereien ist. Die Täter raten ihren unwissentlichen Helfern dann, später bei der Polizei Anzeige zu erstatten, unter dem Vorwand, die EC-Karte sei verloren gegangen.

Bis es soweit ist, nutzen die Täter das Konto aber ungehindert. Die Polizei Dortmund erklärt eindeutig, dass so jedoch der Strafbestand des Vortäuschens einer Straftat besteht.

Und ohnehin: Wer so sein Konto einem Fremden überlässt, macht sich der Geldwäsche strafbar. In Einzelfällen, erklärt die Behörde, werden die Mithelfer zwar auch von den Tätern genötigt, Karte und PIN zu teilen, und sprechen aus Angst vor Repressalien nicht über die Vorgänge.

Zudem räumen die Kriminellen meist gleich das ganze Konto leer, statt nur die Gelder abzubuchen, die mit den vorigen Betrugstaten erschlichen wurden. Sogar schon durchgeführte Mietzahlungen und andere Rechnungen buchen die Kriminellen oft zurück, um sich noch stärker zu bereichern.

Wer auf die Masche reinfällt, macht sich strafbar

Am Ende bleibt der unwissentliche Helfer der Kriminellen auf einem immensen Schaden sitzen. Das Konto wird gesperrt und das Opfer erhält als Kontoinhaber obendrein eine Anzeige wegen Geldwäsche. Darüber hinaus drohen Mahnungen, falls Rechnungen zurückgebucht wurden. Ebenso riskiert man so einen negativen SchuFa-Eintrag.

Auch zivilrechtliche Ansprüche könnten die Folge sein, wenn man Fremden unbedarft sein Konto überlässt. Selbst, wenn das Strafverfahren wegen Geldwäsche am Ende eingestellt wird, können also Schadensersatzforderungen an den Kontoinhaber entstehen.

Daher erklärt die Polizei Dortmund klar: "Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt! Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor." Schon der Versuch sei strafbar. Bürger und Nutzer auf Social Media sollten also misstrauisch werden, wenn ein Fremder nach dem Kontozugang fragt – und keinesfalls die Kontodaten herausgeben.


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