Diese Regeln gelten - Einschulung des Kindes: Können Eltern Sonderurlaub beantragen?
Die Einschulung ist nicht nur für die Kinder ein besonderes Erlebnis, sondern auch für die Eltern. Die meisten möchten an diesem Tag dabei sein, doch gibt es dafür Sonderurlaub?
Viele Eltern würden gerne am Tag der Einschulung Sonderurlaub nehmen. Das ist aber in den meisten Fällen nicht möglich.
Sonderurlaub für die Einschulung - das sagt der Gesetzgeber
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 616 die Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung. Das bedeutet, dass man für wichtige Lebensereignisse keinen Erholungsurlaub nehmen muss.
Zu diesen Ereignissen gehören zum Beispiel die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder der Tod eines nahen Verwandten. Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, wie etwa die Arbeit als Schöffe fallen darunter.
Die Einschulung zählt allerdings nicht dazu. Deshalb haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub bei der Einschulung.
Wo kann ich erfahren, ob ich Sonderurlaub bekomme?
Sie können aber in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nachsehen. In Ausnahmefällen findet sich dort eine Regelung. Eventuell gibt es in Ihrer Firma auch eine Betriebsvereinbarung.
Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrem Arbeitgeber nach. Möglicherweise stellt er Sie zumindest für ein paar Stunden frei.
Ist das nicht der Fall, müssen Sie tatsächlich einen Urlaubstag opfern, um am ersten Schultag Ihres Kindes dabei zu sein. Beantragen Sie diesen am besten so früh wie möglich, damit nichts dazwischenkommen kann.
Viele Bundesländer haben sich inzwischen darauf eingestellt, dass häufig beide Elternteile berufstätig sind. Der Tag der Einschulung wird deshalb immer öfter auf einen Samstag gelegt. So muss der Erstklässler nicht alleine oder mit Oma oder Opa zum ersten Schultag erscheinen, sondern die Eltern können diesen Tag mit Ihrem Kind erleben.