Diese Regeln gelten: Wie oft Sie auf dem Balkon oder im Garten grillen dürfen

Manche grillen weniger, andere könnten jeden Tag loslegen. Doch beim Grillen im Garten oder auf dem Balkon gibt es Einschränkungen, die zu beachten sind.

Was gibt es im Sommer besseres, als auf dem Balkon oder im Garten zu grillen, neue Rezepte auszuprobieren, mit Familie und Freunde zusammenzusitzen und den Abend zu genießen. Aber wie oft darf eigentlich wirklich gegrillt werden?

Wie häufig darf gegrillt werden?

Regelmäßiges grillen bis in die Nacht, auch unter der Woche, kann zum einen als Ruhestörung gelten und zum anderen kann der Rauch Ihre Nachbarn vom Schlafen abhalten.

Im schlimmsten Fall kann Ihnen das Grillen sogar vom Vermieter verboten werden. Sprechen Sie sich daher also gut mit Ihren Nachbarn ab.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O. Gerade dann, wenn Sie in enger Nachbarschaft oder in einem Mehrfamilienhaus leben.

Wie oft Sie grillen dürfen, ist individuell und abhängig von der Hausordnung, dem Mietvertrag und dem Nachbarschaftsverhältnis. Wenn Sie hierzu keinerlei Angaben in Ihrem Mietvertrag finden, versuchen Sie sich mit Ihren Nachbarn zu einigen. Gesetzlich ist nicht einheitlich geregelt, wie oft man tatsächlich grillen darf.

Es gibt dazu verschiedene Gerichtsurteile - das Amtsgericht in Bonn hat entschieden, dass der Vermieter verpflichtet sei, darauf hinzuweisen, dass nur einmal im Monat gegrillt werden darf, während das Amtsgericht Westerstede das Grillen bis zu zehnmal im Jahr erlaubt.

Es bietet sich an, einen Kompromiss zu finden, mit dem die meisten zufrieden sind. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben, lassen Sie diese einfach mit grillen. So kann sich niemand beschweren und Sie sind in guter Gesellschaft.

Darauf müssen Sie achten: Diese Einschränkungen gibt es

Außer den oben genannten Einschränkungen, gibt es noch eine Sache, die Sie unbedingt beachten müssen.

Essenziell wichtig ist nämlich die Stärke der Rauchentwicklung. Wenn diese zu hoch ist, können Sie den Balkon stark verschmutzen, was wiederum zu Problemen mit dem Vermieter führen kann.

In vielen Fällen ist im Mietvertrag jedoch bereits festgelegt, dass auf den Balkonen nicht gegrillt werden darf. Lesen Sie sich Ihren Mietvertrag also aufmerksam durch und sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Vermieter.

Wir raten Ihnen, auf einen Gasgrill umzusteigen. Dieser ist schneller heiß und sehr viel einfacher zu reinigen.

Das Original zu diesem Beitrag "Wie oft darf man Grillen? - Einschränkungen für Balkone und Gärten" stammt von Focus.de.


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