Experte gibt Tipps für mehr Zuschuss - Jetzt können sich alle Eigentümer eine neue Wärmepumpe vom Staat fördern lassen

Weniger zu tun: Techniker installieren 2024 deutlich weniger Wärmepumpen als im Vorjahr<span class="copyright">IMAGO/Funke Foto Services</span>
Weniger zu tun: Techniker installieren 2024 deutlich weniger Wärmepumpen als im VorjahrIMAGO/Funke Foto Services

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können jetzt Förderungen für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Wer eine Wärmepumpe verbaut, bekommt bis zu 70 Prozent der Kosten vom Staat. Die dritte Förderrunde startet.

Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Förderanträge für klimafreundliche Heizungen stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mit der dritten Förderrunde des Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich für neue Heizung

Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich - abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.

Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt

Seit Förderstart am 27. Februar hat die KfW laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Zuschusszusagen über rund 1,3 Milliarde Euro erteilt.

Die Zahl umfasst auch Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften. Das BMWK rechnet nach eigenen Angaben mit einem Anstieg der Förderzahlen durch die Hinzunahme der verbliebenen Gruppen. Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.

Der Absatz von Wärmepumpen etwa war zuletzt eingebrochen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte. Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte - ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das BMWK führte auf Anfrage Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr an.

Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.

Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.

Aktuelle Förderprogramme für den Kauf und die Installation von Wärmepumpen

Die meisten Hausbesitzer unterschätzen, wie viel sie durch staatliche Förderungen beim Kauf einer Wärmepumpe sparen könnten, sagt Experte David Selle, Geschäftsführer der Daulto GmbH. Es lohne sich, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und diese gezielt zu nutzen.

Hausbesitzer, die den Einbau einer Wärmepumpe in Betracht ziehen, können derzeit aus mehreren staatlichen Förderprogrammen wählen, die geschaffen wurden, um den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen zu erleichtern. Hier sind die Optionen im Überblick:

1. Basisförderung (30 Prozent): Diese Förderung gilt für alle Verbraucher, die ihre alte Heizung durch eine neue, förderfähige Wärmepumpe ersetzen lassen möchten. Voraussetzung ist, dass der Austausch den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entspricht.

2. Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung ersetzt. Dabei muss die alte Heizung allerdings noch funktionsfähig sein. Hausbesitzer sollten den Heizungstausch daher nicht unnötig hinauszögern.

3. Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent): Diesen Bonus können Haushalte beantragen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen insgesamt nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Das Einkommen der Haushaltsmitglieder wird über den Steuerbescheid des Finanzamts nachgewiesen.

4. Effizienzbonus (5 Prozent): Wer eine Wärmepumpe mit einem besonders klimafreundlichen natürlichen Kältemittel oder besonders effizienten Wärmequellen wie Geothermie einsetzt, kann zusätzlich einen Effizienzbonus erhalten.

Beantragung und Maximierung der Förderung

Ganz gleich, auf welche staatlichen Förderungen Verbraucher am Ende zurückgreifen: Es gilt zu beachten, dass die Gesamtförderung auf maximal 70 Prozent begrenzt ist. Dabei werden Investitionskosten bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Somit kann ein Hausbesitzer maximal 21.000 Euro an Förderung erhalten.

Hausbesitzer können im Durchschnitt mit einem finanziellen Zuschuss von 55 Prozent der Gesamtkosten für den Kauf einer Wärmepumpe rechnen. Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, wie sie den Förderantrag richtig stellen oder den maximalen Förderbetrag ausschöpfen können. Daher ist es ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um das volle Potenzial der Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Wer diese Punkte beachtet, kann sich nicht nur eine zukunftssichere Heizlösung sichern, sondern auch bares Geld sparen und den Klimaschutz unterstützen. Zudem trägt die Installation einer Wärmepumpe dazu bei, langfristig unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden.

Die Förderdetails

  • Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 Prozent; möglicher Effizienzbonus 5 Prozent). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2500 Euro möglich. Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter www.kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.

  • Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich (Effizienzbonus 5 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent, Einkommensbonus von 30 Prozent). Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2500 Euro möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten. Weitere Informationen unter: www.kfw.de/458

  • Auch Kommunen können jetzt bereits Projekte zum Heizungsaustausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durchführen. Für sie bietet die KfW eine Übergangsregelung in Form einer Vorhabensanmeldung an, bei der die Fördermittel für die antragstellenden Kommunen reserviert werden. Die Anbindung der Kommunen an das Online-Kundenportal der KfW als gesonderte Antragstellergruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Registrierungen und Anträge von Kommunen voraussichtlich ab Ende November vorgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/422