Es drohen hohe Bußgelder - Welche Regeln jetzt bei Cannabis am Steuer gelten
Die Änderung in der Cannabis-Legalisierung und der Rechtslage für das Autofahren markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Drogenpolitik. Jetzt wurden neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, die nun in Kraft treten.
Ab sofort gelten für Autofahrer strengere Regelungen und erhöhte Bußgelder im Zusammenhang mit Cannabis am Steuer, die der Bundestag im Juni verabschiedet hat. Der zulässige Grenzwert für den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum wurde auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter festgelegt.
Bei Überschreitung des zulässigen Grenzwerts droht Strafe
Wird dieser Wert überschritten, drohen bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Fahrt in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei gleichzeitiger Einnahme von Alkohol erhöht sich das Bußgeld in der Regel auf 1.000 Euro. Diese Verschärfungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Missbrauch von Cannabis im Straßenverkehr zu verringern.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Verschärfung der THC-Grenzwerte und der damit verbundenen Strafen ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Verkehrssicherheit. Die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz und mögliche Legalisierung von Cannabis haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, klarere Regelungen für den Straßenverkehr zu schaffen. Ziel ist es, die Risiken im Straßenverkehr zu minimieren, insbesondere weil der Einfluss von THC die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen kann.
In der Probezeit gelten andere Regeln
In der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt, wie bei Alkohol, ein absolutes Cannabis-Verbot.
Hier greift die neue Grenze von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht, sodass jeglicher Nachweis von THC am Steuer Konsequenzen hat. Bei Verstößen droht in diesen Fällen in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf das Rauchen von Joints, sondern auch auf den Konsum von THC-haltigen Lebensmitteln, Getränken, Ölen und Extrakten.
Bisher war die Regelung so streng, dass bereits ein THC-Wert von 1 Nanogramm im Blutserum rechtliche Folgen haben konnte.