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Drohende Diesel-Fahrverbote: Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht

Abgas vom Diesel Skandal
Abgas vom Diesel Skandal

Angesichts drohender Diesel-Fahrverbote in Städten hat der Deutsche Städtetag die Bundesregierung scharf kritisiert. „Die Bundesregierung, zumindest das Verkehrsministerium, scheint das Thema auszusitzen. Das landet im Ergebnis dann in unseren Rathäusern und da gehört es nicht hin“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.

Er warf der Bundesregierung vor, mit der Autoindustrie zu sanft umzugehen „Wir wissen bis heute nicht, wie wirksam die Software-Updates wirklich sind. Die Bundesregierung muss mit der Autoindustrie deutlicher sprechen als bisher.“

Gericht entscheidet Ende Februar, ob Diesel-Verbote zulässig sind

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar über die Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher.

Dedy sagte, nach den Vorinstanzen könne es gut sein, dass das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote nach geltender Rechtslage für zulässig erkläre. „Wir wollen keine Fahrverbote. Aber wenn die Länder sie in Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen, weil Gerichte das sagen, dann müssen wir in den betroffenen Städten handeln können. Doch nach jetzigem Stand lassen sich Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge überhaupt nicht wirksam kontrollieren.“

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