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Kinderporno-Prozess gegen Edathy eingestellt

Sebastian Edathy am Ende des ersten Prozesstages am 23. Februar. Foto: Carmen Jaspersen

Der Kinderporno-Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden.

Edathy gab vor dem Landgericht Verden zu, Bilder und Videos als Dateien, auf einer CD und in einem Bildband besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind.

«Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe», räumte Edathy am zweiten Verhandlungstag in einer von seinem Rechtsanwalt Christian Noll vorgelesenen Erklärung ein. Das tue ihm leid. Edathy hatte die Vorwürfe zuvor immer abgestritten.

Die Strafkammer beschloss mit Zustimmung von Staatsanwalt und Verteidigung die Einstellung. Edathy muss die 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Er ist damit nicht vorbestraft.

Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Ex-Politikers als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfker das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse. Noll legte aber Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. «Herr Edathy ist froh, dass es nun vorbei ist.»

Edathy schrieb kurz nach Ende des Prozesses auf seiner Facebook-Seite, eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. Die Erklärung sei aus seiner Sicht aber kein Geständnis. Sobald der 45-Jährige die 5000 Euro überwiesen hat, ist das Verfahren ungeachtet aller Interpretationen endgültig erledigt.

Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, Ende 2013 aus dem Internet kinderpornografische Videos und Bilder heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren zuvor auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. «Jeder Ersttäter hat eine faire Chance in einem Verfahren verdient.» Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei.

Der Vorsitzende des Kinderschutzbund Niedersachsen, Johannes Schmidt, kritisierte in einem dpa-Interview: «Für 5000 Euro ist die kinderpornografische Dimension dieses Verfahrens einfach vom Tisch gewischt.» Die Deutsche Kinderhilfe erklärte, durch die Einstellung würden die kindlichen Opfer von Sexualdelikten durch Angeklagte und Justiz ein zweites Mal Opfer.

Der SPD-Vorstand drängt Edathy zum raschen Parteiaustritt. Das Verhalten sei nicht mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar, sagte der Vizevorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. «Wir sind fassungslos darüber, dass Sebastian Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet.»

Ein Ausschuss des Bundestages versucht derzeit zu klären, ob und von wem Edathy aus den Reihen der SPD über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit informiert wurde. Edathy könne sich nun dort nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Michael Frieser (CSU).

§ 184b Strafgesetzbuch

Mitteilung Landgericht Verden

Homepage Edathy

Einsetzung Untersuchungsausschuss

Vita Edathy

Spiegel-Interview mit Edathy

§ 153a Strafprozessordnung