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Ehemaliger SS-Wachmann: Dienst aus Angst vor den Nazis getan

Dritter Prozesstag im Landgericht Münster gegen den ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof. Dem 94 Jahre alten Mann aus dem Kreis Borken wirft die Staatsanwaltschaft hundertfache Beihilfe zum Mord vor. Foto: Guido Kirchner
Dritter Prozesstag im Landgericht Münster gegen den ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof. Dem 94 Jahre alten Mann aus dem Kreis Borken wirft die Staatsanwaltschaft hundertfache Beihilfe zum Mord vor. Foto: Guido Kirchner

Die Anklage lautet auf hundertfache Beihilfe zum Mord. Ein ehemaliger SS-Wachmann soll vom systematischen Töten im KZ Stutthof nicht nur gewusst, sondern es durch seinen Dienst erst ermöglicht haben. Jetzt äußert sich der 94-Jährige erstmals vor Gericht.

Münster (dpa) - Im Prozess um hundertfache Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof hat sich der Angeklagte nach eigener Aussage aus Angst vor den Nazis nicht gegen seinen Einsatz gewehrt.

Das ließ der 94 Jahre alte Angeklagte vor dem Landgericht Münster in einer Stellungnahme von seinem Anwalt vorlesen. Er bestreite nicht die Gräueltaten in dem deutschen Lager der Nazis bei Danzig. Laut Erklärung sei ihm auch der fürchterliche Zustand vieler Häftlinge nicht verborgen geblieben. Er habe als damals 18 Jahre alter SS-Wachmann allerdings von systematischen Massentötungen nichts mitbekommen. Eine Entschuldigung bei den Opfern oder Überlebenden äußerte der Angeklagte in seiner ersten Stellungnahme nicht.

Dem 94 Jahre alten Mann aus dem Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen wirft die Staatsanwaltschaft vor, als Wachmann in dem Lager mehrere Hundert Morde zwischen 1942 und 1944 ermöglicht zu haben. Nach seiner Schilderung war der in Rumänien geborene Deutsche zuerst als untauglich für die Front eingestuft worden. Dann habe er den Befehl zum Dienst bei den SS-Wachmannschaften erhalten.

Die Anwälte des 94-Jährigen hatten im Prozess erklärt, dass es nicht darum gehe, die Gräueltaten der Nazis in dem Lager zu leugnen. «Das Geschehen in Stutthof ist natürlich keine Fiktion. Aber in dem Verfahren hier muss es um die Situation des Angeklagten gehen», sagte Verteidiger Andreas Tinkl am zweiten Verhandlungstag.

Weil sein Mandant war als 18-Jähriger als SS-Wachmann in das Lager gekommen war, wird vor der Jugendkammer verhandelt. Aus Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand dauern die Prozesstage maximal zwei Stunden.

Nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralen Stelle in Ludwigsburg starben bis Kriegsende 65 000 Menschen in Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen.