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Mit dem eigenen E-Auto Geld verdienen - So einfach geht's

Seit Jahresbeginn gibt es neben Förderungen einen neuen Anreiz für ein E-Auto. Halter und Halterinnen von vollelektrischen Autos können leicht ein paar Hundert Extra-Euros pro Jahr verdienen.

E-Auto wird geladen
Mit einem schlichten Antrag können Halter*innen von E-Autos mehrere Hundert Euro im Jahr bekommen. (Bild: dpa)

Möglich macht das der Handel mit Verschmutzungsrechten. Seit dem 1. Januar können auch private Halter*innen teilnehmen. Rechtliche Grundlage ist das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote".

Damit dürfen laut ADAC "auch Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO2 'weiterverkaufen'". Im Prinzip können E-Autofahrer*innen nunmehr die Einsparung von CO2-Emissionen in Form von Emissionszertifikaten an Mineralölunternehmen verkaufen. "Diese müssen eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote - THG-Quote - erreichen", sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE).

Durch den Ankauf von eingespartem CO2 in Form dieser Verschmutzungsrechte können Konzerne Strafzahlungen entgehen. Bislang konnten betroffene Mineralölunternehmen Emissionszertifikate im Verkehrssektor nur Energieversorgern abkaufen.

Zwischenhändler vereinfachen das Prozedere

Um das Verfahren für Privatleute einfach zu halten, werden Zwischenhändler eingeschaltet. Die bündeln Einzelanträge der Halter*innen und übernehmen die Auszahlung. Auch Halterinnen und Halter von elektrischen Motorrädern und E-Rollern mit Zulassung sind berechtigt. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind ausgeschlossen, Plug-in-Hybride ebenfalls.

"Aufgrund dieser Neuerung hat sich ein äußerst dynamischer Markt entwickelt", sagt ACE-Sprecherin Rust. Eine übersichtliche Liste von Zwischenhändlern hat das Branchenportal Electrive zusammengestellt. Anträge sind in der Regel schnell gestellt: Beim Zwischenhändler eingereicht werden müssen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Kontaktdaten und Daten für den Zahlungsverkehr.

"Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig", sagt Verbraucherschützerin Marion Jungbluth.

Spanne zwischen 250 und 400 Euro

Eingereichte Anträge werden über die Zwischenhändler durch das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde zertifiziert. "Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen", sagt Jungbluth. Abzüglich einer Provision fließen die Erlöse in der Regel an die Verbraucher*innen zurück.

Bei der Wahl des Zwischenhändlers sollte man aber genau hinschauen. Die Bedingungen unterscheiden sich. Der ACE empfiehlt einen genauen Blick in die Geschäftsbedingungen. "Die Ausschüttung unterscheidet sich je nach Anbieter in Art und Höhe deutlich", sagt Rust. "Aktuell liegt der Bonus zwischen 250 und 400 Euro."

Zudem gibt es je nach Anbieter die Auswahl zwischen festgesetzten und variablen Boni. Der ACE rät bei Festbeträgen zu Vorsicht, da bei steigenden CO2-Preisen nur der Zwischenhändler profitiert. "Es ist davon auszugehen, dass die Preise am Markt steigen", sagt Rust. Bei flexiblen Erlösen besteht die Gefahr, dass diese geringer ausfallen, falls die Preise sinken. Wegen der möglichen Marktschwankungen werden teils Erlösspannen angegeben.

Keine Eile bei den Anträgen geboten

Besonders attraktiv sind laut ACE deshalb Angebote, die eine Mindestauszahlung garantieren. Den Erlös können Halter*innen einmal jährlich einstreichen. «"Den Fahrzeugschein müssen Sie jährlich neu einreichen, um die Prämie zu erhalten", sagt Marion Jungbluth. Wird ein E-Auto erst im Laufe des Jahres zugelassen, gibt es einen anteiligen Erlös.

Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt: "Hat der Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin den Quotenschein bereits verkauft, kann dieser im selben Jahr nicht noch einmal gehandelt werden", sagt Rust.

Eile ist beim Antrag nicht geboten. Bis 28. Februar eines Folgejahres müssen die Zwischenhändler die Unterlagen beim Umweltbundesamt einreichen. Marion Jungbluth sagt: "Die erste Meldung bei einem Dienstleister können Sie also bequem bis Ende 2022 erledigen."

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