Einbahnstraßen - was nur wenige wissen

In Einbahnstraßen darf man nur in einer Richtung fahren. So viel ist klar. Doch darf man darin rückwärts fahren? Und wie sieht es mit dem Fahrrad aus? Und was ist eine unechte Einbahnstraße?

In Einbahnstraßen gelten eigene Regeln (Symbolbild: Getty Images).
In Einbahnstraßen gelten eigene Regeln (Symbolbild: Getty Images).

So viel weiß man auch ohne Führerscheinprüfung: In Einbahnstraßen darf man nur in einer Richtung fahren. Angezeigt werden sie auf der Seite, an der eine Einfahrt erlaubt ist, durch ein blaues Schild mit weißem Pfeil darauf steht sinnigerweise "Einbahnstraße". Auf der anderen, der verbotenen Einfahrtseite, warnt ein rundes rotes Schild mit weißem Balken.

Dennoch ergeben sich hinsichtlich von Einbahnstraßen Fragen, auf die nur die wenigsten Autofahrer eine Antwort wissen dürften.

Darf man in Einbahnstraße rückwärts fahren?

Kennen wohl die meisten Autofahrer: Man fährt durch eine Einbahnstraße, passiert eine Parklücke, fährt aber weiter, um vielleicht einen besseren Parkplatz zu finden. Doch den gibt es nicht. Darf ich dann kurzerhand rückwärts zurück zur Parklücke fahren, wenn hinter mir kein Auto kommt?

Nein, Rückwärtsfahren gilt als Fahren in falscher Richtung und ist verboten. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld von 50 Euro. Beim Einparken darf man aber natürlich rückwärts rangieren.

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Apropos Einparken: Dies darf man in einer Einbahnstraße auf beiden Seiten der Fahrbahn. Anders als in mehrspurigen Straßen darf man nicht nur auf der rechten Seite halten. Auf beiden Seiten gilt allerdings: Nur in Fahrtrichtung parken.

Darf man mit dem Fahrrad gegen die Fahrtrichtung fahren?

Nein, für Fahrräder gelten in der Einbahnstraße dieselben Regeln wie für Autos. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn sie explizit ausgewiesen sind.

Unter dem blauen Einbahnstraßenschild ist dann ein kleineres weißes Quadrat angebracht. Darauf sind ein Fahrrad und zwei Pfeile abgebildet, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Alternativ kann darauf aber auch "frei" unter dem Fahrrad stehen.

In Einbahnstraßen mit diesem Schild dürfen Fahrräder in beide Richtungen fahren (Symbolbild: Getty Images)
In Einbahnstraßen mit diesem Schild dürfen Fahrräder in beide Richtungen fahren (Symbolbild: Getty Images)

Für E-Scooter gelten übrigens dieselben Regeln wie für Fahrradfahrer. Sowohl für Autos als auch für Fahrradfahrer gibt es in Einbahnstraßen keine gesonderten Vorfahrtregeln. Zeigen keine Schilder etwas anderes an, gilt hier rechts vor links.

Was sind "unechte" Einbahnstraßen

Was die Sache etwas kompliziert macht, sind sogenannte "unechte" Einbahnstraßen. Wie ihre echten Gegenstücke werden sie an einer Seite durch das rote Verbotsschild markiert. Auf der anderen Seite fehlt jedoch das blaue Einbahnstraßenschild.

Auf "unechten" Einbahnstraßen darf man zum Beispiel wenden und deshalb entgegen der Fahrtrichtung fahren. Anders als echte Einbahnstraßen darf man die unechten auf beiden Seiten verlassen.

"Unechte" Einbahnstraßen kommen in Deutschland nur selten vor. Noch seltener sind Straßen, die je nach Tageszeit in nur einer Richtung befahren werden. Hier zeigt ein Schild genaueres an.

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