Einchecken im Hotel wird einfacher: Was ab 2025 anders wird
Wer in Deutschland in ein Hotel eincheckt, muss an der Rezeption einen Zettel ausfüllen oder sich ausweisen, denn das Gesetz schreibt eine Meldepflicht vor. Ab 2025 gibt es eine große Erleichterung für Reisende.
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat den Bundestag mit Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP passiert. Dagegen stimmte Die Linke, die AfD-Fraktion enthielt sich. Ziel des Gesetzes: Es soll das Leben für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einfacher gestalten und noch dazu fast eine Milliarde Euro sparen.
Die Vorschläge hat sich aber nicht die Politik allein ausgedacht, vielmehr flossen in das Ergebnis auch die Ansichten von Berufsverbänden ein. 57 Verbände haben insgesamt 442 Vorschläge für weniger Bürokratie gemacht. Einer der vielen Aspekte, der durch das BEG IV geändert werden soll, ist die Hotelmeldepflicht.
Für Deutsche: Hotelmeldepflicht wird abgeschafft
Aktuell müssen Beherbergungsbetriebe, dazu zählen nicht nur Hotels, sondern auch Ferienzimmer oder Ferienwohnungen, unabhängig von der Betriebsgröße, für jeden Gast einen Meldeschein ausstellen und diesen ein Jahr lang aufbewahren. Das legt das Bundesmeldegesetz fest.
Bereits mit dem dritten BEG wurde festgelegt, dass die Meldepflicht auch digital erfüllt werden kann. Seitdem ist auch ein elektronischer Meldeschein möglich. Was aber bleibt: Urlauber müssen Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der Mitreisenden angeben.
In der Beschlussempfehlung des BEG IV steht nun:
Für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führe zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste.
Für deutsche Bürger entfällt damit das Ausfüllen von Meldeformularen in Hotels ab dem nächsten Jahr, wenn sie zum Beispiel im Bayerischen Wald, im Harz oder an der Ostsee Urlaub machen. Die gleiche Regelung gilt auch für Geschäftsreisende innerhalb Deutschlands. Ausnahmen könnte es aber trotzdem noch geben, etwa bei Heilbädern und Kurorten. Dort werden die Daten für Kurbeitragssysteme und Fremdenverkehrsbeiträge benötigt.
Für ausländische Urlauber, die etwa 20 Prozent der Hotelübernachtungen in Deutschland ausmachen, gilt die Meldepflicht weiterhin. Sie müssen außerdem beim Check-in auch weiterhin einen Ausweis vorlegen.
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