Einfacher Antrag mit großer Wirkung: So gibt es über 100 Euro mehr im Monat
Wer so langsam auf die Rente zugeht, sollte einen wichtigen Antrag nicht vergessen, denn dieser kann über 100 Euro mehr pro Monat einbringen.
Eltern wissen, dass Kinder erziehen eine fordernde Angelegenheit ist. Außerdem wirkt sich der Nachwuchs oft auch auf die Arbeitssituation aus. Eltern können dann oft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Auf längere Sicht schmälert das dann auch die Rente.
Die gute Nachricht: Wer Kinder erzieht, kann sich dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutschreiben lassen und so die monatliche Rente steigern, die auf dem Konto landet. Die Idee, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten soll einen Ausgleich schaffen, wenn man in der Erwerbstätigkeit eingeschränkt war und so weniger in die Rentenkasse einzahlen konnte.
Doch einfach so rückt die Rentenversicherung die höheren Zahlungen nicht raus. Per Antrag müssen Sie die Kindererziehungszeiten offiziell feststellen lassen. Denn es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Wer keine PDF-Dokumente mehr per Post verschicken will, kann die Erziehungszeiten auch über das neue Rentenportal feststellen lassen.
Zum Download: Kindererziehungszeiten auf Rente anrechnen lassen
Antrag V0800 auf Feststellung von Kindererziehungszeiten (PDF) Juni 2023
Eltern können sich Erziehungszeiten für ihre Kinder auf die Rente anrechnen lassen. Dafür muss der Antrag V0800 ausgefüllt werden.
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Kindererziehungszeiten feststellen lassen
Die grundlegenden Spielregeln für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Rente sehen so aus:
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden 2,5 Jahre Erziehungszeit für die Rente gutgeschrieben, danach sind es volle 3 Jahre.
Nur ein Elternteil kann sich die Erziehungszeit anrechnen lassen.
Sie müssen die Berücksichtigung beantragen, automatisch werden die Erziehungszeiten nicht angerechnet.
Umgerechnet bringen drei Jahre Kindererziehungszeit ungefähr 110 Euro mehr Rente pro Monat.
Für jedes Kind ist der volle Zeitraum anrechenbar.
Auch wenn Sie während der Kindererziehung gearbeitet haben, erhalten Sie Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Zeiten für das Rentenkonto werden nur dann angerechnet, wenn die Kinder in Deutschland erzogen wurden.
Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten, etwa Adoptiv- oder Pflegeeltern.
Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Wer sich nicht sicher ist, ob er den Antrag nicht schon gestellt hat, sollte den Verlauf der Rentenversicherung prüfen, das geht auch online.
Großartig Sorgen machen müssen Sie sich nicht, dass die Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt werden. Zwar muss man die Anerkennung vor dem Renteneintritt beantragen, in der Regel veranlasst die Deutsche Rentenversicherung dazu aber ohnehin eine Kontenklärung, bei der alle Zeiten mit gezahlten Rentenbeiträgen erfasst werden.
Zur Kundenportal: Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Kundenportal
Das Kundenportal für die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen, online Ihre privaten Anträge und Informationen zu bearbeiten.
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