Einfahrt gegenüber freihalten: Die 3-Meter-Regel kennt kaum jemand

Dass Einfahrten freigehalten werden müssen, sollte jedem klar sein. Doch je nach Straßenbreite darf auch gegenüber nicht geparkt werden.

Die Verkehrsregelungen in Deutschland sind manchmal kurios. So gibt es keine klaren Vorschriften darüber, wie viel Rangierabstand man beim Parken vor, hinter und neben anderen Autos lassen muss. Das kann dazu führen, dass Fahrzeuge zugeparkt werden.

Wo es jedoch einen klaren Wert gibt: Beim Parken gegenüber von Einfahrten. Hier gibt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO) keinen Abstand vor, aber zumindest manche Urteile aus der Rechtsprechung. Darum sollten Autofahrer die 3-Meter-Regel beachten.

3-Meter-Regel gegenüber von Einfahrten

Grafik 3 Meter Regel
Grafik 3 Meter Regel

In der StVO bei Paragraf 12 sucht man vergeblich nach einem Mindestabstand gegenüber von Einfahrten. Es heißt lediglich, dass das Parken "vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber" verboten sei.

Es gibt also keine klare Aussage darüber, wann eine Fahrbahn zu schmal ist, um gegenüber von Einfahrten zu parken. Doch in manchen Urteilen hat sich die 3-Meter-Regel als grober Konsenswert etabliert. Doch wie berechnet sich das?

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geht man im Paragraf 32 davon aus, dass ein Fahrzeug im Schnitt 2,55 Meter breit ist. Hier kommen für die ungehinderte Durchfahrt links und rechts je 25 Zentimeter Sicherheitsabstand hinzu, womit man bei 3,05 Metern für die Fahrbahnbreite liegt.

Sie sollten also die genaue Breite Ihres Autos kennen. Die exakten Maße zeigt die App Carsized bis ins Detail:

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Enge Straße
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Parken Sie also gegenüber einer Einfahrt und machen die Fahrbahn dadurch enger als 3,05 Meter, könnte das Ausfahren vom Grundstück zu stark erschwert werden. Das sind jedoch meist Einzelfallentscheidungen, da die Schwere der Störung berücksichtigt werden muss.

Auch kann der Grundstückseigentümer Ihren PKW möglicherweise abschleppen lassen – muss allerdings dafür in Vorkasse gehen. Dieses Risiko lohnt sich eher nicht, wenn unklar ist, ob die Kosten auf den anderen Verkehrsteilnehmer übertragen werden dürfen.

Der Verwaltungsgerichtshof in München entschied im Jahr 1998, dass zwei- oder dreimaliges Vor- und Zurücksetzen bei Garagenausfahrten keine Einschränkung darstelle. Es geht also nicht darum, dass der Besitzer der Einfahrt oder Garage zu jeder Zeit in einem Zug herausfahren kann – lediglich häufige Richtungswechsel und zentimetergenaues Lenken seien unzumutbar.

Ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim von 2017 besagt, dass ein gegenüber parkender Fahrer "selbst nicht hinreichend sicher ermitteln oder verlässlich einschätzen, wie viele Rangiervorgänge im jeweiligen Einzelfall nötig seien."

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Schilder haben keine Rechtskraft

Einfahrt Freihalten
Einfahrt Freihalten

Das Problem: Kaum jemand kennt diese 3-Meter-Regel, da sie eben in der StVO nicht definiert ist und somit auch nicht in der Fahrschule gelehrt wird. Außerdem verhängen Ordnungsämter aufgrund der uneindeutigen Lage hier eher keine Bußgelder.

Wenn Sie selbst eine Einfahrt haben, empfiehlt es sich darum, ein entsprechendes Schild aufzuhängen, das auch um das Freihalten gegenüber bittet. Dadurch wird zumindest höflichen Autofahrern klar, dass es sonst zu eng wird.

Wichtig ist dabei, dass dieses Schild keine Rechtskraft hat und lediglich als Hinweis zu verstehen ist. Es darf auch nicht den Anschein eines offiziellen Verkehrsschildes erwecken.

CHIP meint: Trotz 3-Meter-Regel ...

... bleibt es aufgrund der Unklarheit der StVO eine Einzelfallentscheidung, wann eine Garagen- oder Grundstücksausfahrt als "zugeparkt" gilt, wenn auch gegenüber ein Fahrzeug steht. Schließlich sind auch Faktoren wie die Breite der Ausfahrt oder die Länge des auf dem Grundstück geparkten PKW relevant. Man kann nur immer wieder auf gegenseitige Rücksichtnahme hinweisen. Verzichten Sie also lieber auf die Parklücke, wenn eine Beeinträchtigung absehbar ist und der Grundstückseigentümer darauf auch mit einem Schild hinweist. Das kann Ihren PKW auch vor Selbstjustiz genervter Anwohner schützen.


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