Einschätzung durch Investor: Hat X seit Musk-Übernahme drei Viertel seines Werts verloren?

Hat Twitter seit der Übernahme und Umbenennung zu "X" durch Elon Musk drei Viertel seines Werts verloren? Zumindest ein Investor schätzt den Wert seiner Anteile entsprechend ein. (Bild: 2024 Getty Images/Apu Gomes)
Hat Twitter seit der Übernahme und Umbenennung zu "X" durch Elon Musk drei Viertel seines Werts verloren? Zumindest ein Investor schätzt den Wert seiner Anteile entsprechend ein. (Bild: 2024 Getty Images/Apu Gomes)

Der X-Investor Fidelity gibt den Wert seines Anteils an dem Kurznachrichtendienst mit 4,19 Millionen US-Dollar an. Das sind drei Viertel weniger als bei der Übernahme des damals noch als Twitter bekannten Konzerns durch Elon Musk. Hat die Plattform etwa generell so stark an Wert verloren?

Als Twitter im April 2022 von Elon Musk erworben wurde, erhielt der Tesla-Chef dabei Unterstützung von einigen Investoren, unter ihnen auch der Vermögensverwalter Fidelity. Mit einer Summe von 19,66 Millionen US-Dollar stieg Fideilty damals ein. Nun hat die Firma ihren Anteil an der inzwischen in "X" umbenannten sozialen Plattform neu evaluiert - das Ergebnis ist bitter. Demnach beläuft sich der Wert der Anteile Fidelitys nun auf 4,19 Millionen US-Dollar. Das entspricht einem Verlust von drei Vierteln des ursprünglichen Werts.

Sollten andere Investoren bei der Bewertung ihrer Anteile zu einem ähnlichen Ergebnis kommen, würde das bedeuten, dass Twitter Inc. seit der Übernahme Musks generell etwa drei Viertel seines Werts eingebüßt hat. Dann würde sich der Wert von X auf noch etwa 9,5 Milliarden US-Dollar belaufen. Musk hatte 44 Milliarden US-Dollar für die Firma gezahlt.

Gründe für den Einbruch des Werts gibt es viele. So sind einige Werbekunden abgesprungen, weil Musk die Moderation und Entfernung von Beiträgen, die als Hassbotschaften oder Fake News gelten könnten, stark eingeschränkt hat.

Auch gerät die Firma regelmäßig in Konflikte mit Behörden auf der ganzen Welt, zuletzt in Brasilien. Dort ist X Ende August gesperrt worden. Dies erfolgte, weil das Unternehmen Profile von Personen nicht löschen wollte, gegen die das Oberste Bundesgericht Brasiliens ermittelte. Außerdem habe das Unternehmen keine Rechtsvertreterin für das Land ernannt. X hatte nun die Aufhebung der Sperre gefordert, weil es den Forderungen inzwischen nachgekommen sei. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, weil X geforderte Strafzahlungen nicht geleistet hat.