Einsätze der Bundespolizei: Entscheidung über Auskunftsrecht

Ein Beamter der Bundespolizei vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht will heute darüber entscheiden, inwieweit die Bundesregierung Fragen von Abgeordneten zum Vorgehen der Bundespolizei bei Großeinsätzen beantworten muss. (Az.: 2 BvE 7/11)

Den Richtern liegt die Klage der Linksfraktion im Bundestag vor. Diese wehrt sich dagegen, dass die Regierung Auskünfte zu sogenannten Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei teilweise verweigert hat. Bei solchen Einsätzen wurde die Bundespolizei von den Ländern für Großereignisse angefordert. Bei den Anfragen ging es um Demonstrationen in Dresden, Berlin, Heidelberg und anderen Städten 2011, bei denen die Bundespolizei dabei war.

Die Bundesregierung gab zwar Auskunft zur Anzahl der eingesetzten Bundespolizisten und der Fahrzeuge. Fragen etwa zum Polizeikonzept oder zum Einsatz von Wasserwerfern blieben aber offen, die Regierung verwies die Linke auf die Länder. Die Fraktion sieht dadurch ihre parlamentarischen Rechte verletzt.

Pressemitteilung des Verfassungsgerichts zum Termin

Text des Bundespolizeigesetzes im Internet