Elektroautos oft zu klein für Führerscheinprüfungen

Ein "Nissan Leaf" an der Ladestation in Yokohama. Es ist eines von nur vier Modellen, das in Deutschland als Fahrschulauto mit Elektroantrieb zugelassen ist. Foto: Symbolbild / gettyimages / joel-t
Ein "Nissan Leaf" an der Ladestation in Yokohama. Es ist eines von nur vier Modellen, das in Deutschland als Fahrschulauto mit Elektroantrieb zugelassen ist. Foto: Symbolbild / gettyimages / joel-t

Weil die oft kleinen batteriebetriebenen Straßenflitzer zu wenig Platz im Fond haben, können sie nicht als Prüfungsfahrzeug genutzt werden. Darüber entbrannte vor kurzem ein Streit zwischen TÜV und dem Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmer. Denn Fahrschulen würden gern mehr E-Autos nutzen.

Fahrschulen würden gern mehr Elektro-Autos einsetzen, können es aber nicht. Vordergründig liegt es daran, dass die Rückbänke der meisten E-Modelle zu klein sind. Es gibt Vorschriften, die ein Auto erfüllen muss, um als „Prüfungsfahrzeug“ zugelassen zu werden. Vor allem die gesetzlich geforderte Fuß-, Bein- und Kopffreiheit erfüllen die zumeist kleinen Stadt-Stromer nicht. Aber es gibt auch andere Kriterien: Der Tesla X fällt etwa durch, weil seine Heckscheibe zu stark getönt ist.

Laut der „Welt“ sind momentan überhaupt nur vier E-Modelle in Deutschland zugelassen: der Mercedes-Benz A (ED) und der Nissan Leaf ZE1. Außerdem der e-Golf und der Opel Ampera-e – die beiden Modelle sind aber „praktisch ausverkauft“ und damit für Fahrschulen nicht zu bekommen. Das wird sich wohl auch nicht so schnell ändern, weil jedes Fahrschulauto gesondert zugelassen werden muss. Der BMW i3 hätte zwar ausreichend Platz im Fond, so die „Welt“, doch die Hintertüren ließen sich nur öffnen, wenn die vorderen geöffnet seien – ein Ausschlusskriterium für ein Prüfungsfahrzeug. Denn im Notfall muss die Prüferin oder der Prüfer eigenständig aus dem Auto steigen können.

Fahrschulen möchten Wandel zur E-Mobilität

Dennoch sehen Fahrschulen viele Vorteile in den E-Autos: Diese haben kein Getriebe und damit eine Automatikschaltung. So fällt das Anfahren für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler weg, sie können sich mehr auf das Verkehrs-Umfeld konzentrieren. Wenn außerdem die Zukunft E-Mobilität heißt, ist es sinnvoll, auch die Ausbildung in E-Autos zu absolvieren.

Doch E-Fahrzeuge beschleunigen stärker, als die meisten Verbrenner. Sie fahren zudem wesentlich leiser – das alles muss stets bewusst sein im Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.

Doch der Technische Überwachungsverein (TÜV), der einen Großteil der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer in Deutschland stellt, bremst. Marc-Philipp Waschke sagt der „Welt“: „Viele Elektroautos sind sehr klein und deshalb nicht als Prüfungsfahrzeuge geeignet. Wir sehen dieses Dilemma, aber unsere Prüfer brauchen einen vernünftigen Arbeitsplatz.“

Aus diesem „Dilemma“ ist ein handfester Streit zwischen TÜV und dem Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmer (BDFU) geworden. Doch darin geht es um mehr, als nur um Beinfreiheit.

Automatik oder Gangschaltung?

Alles hängt vielmehr an der Automatikschaltung in E-Autos. Bislang werden Führerscheinprüfungen fast ausschließlich mit Schaltung absolviert, das erlaubt später auch das Fahren ohne Schaltung. Umgekehrt geht das nicht. Weil aber in Deutschland immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe zugelassen werden, treibende Kraft hinter dieser Entwicklung sind E-Autos, plant laut BDFU das Bundesverkehrsministerium eine Reform. Der Vorsitzende Rainer Zeltwanger schrieb in einer Pressemitteilung am 31. Mai 2019: „Die Automatikregelung wird neu gefasst und damit die Ablegung der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erleichtert.“

Zusammengefasst lautet der Plan des Verkehrsministeriums laut Zeltwanger: Nach der Führerscheinprüfung in einem Automatik-Auto muss keine Zusatzprüfung mehr in einem schaltgetriebenen Auto beim TÜV abgelegt werden, um auch dieses fahren zu dürfen. Es reicht aus, wenn eine Fahrschule später „bescheinigt, dass der Schüler den Schleifpunkt findet, schalten und das Fahrzeug vorwärts und rückwärts bewegen kann.“ Mit der Neuregelung würde in Zukunft eine „Einweisung mit Bescheinigung“ zum Thema Handschaltung ausreichen, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

Dafür reicht Fahrschulen ein einziger Verbrenner mit Schaltung im gesamten Fuhrpark aus – alle anderen Fahrzeuge könnten durch E-Autos ersetzt werden. Was auch finanzielle Vorteile hätte: Denn die Anschaffung eines solchen wird einerseits subventioniert und andererseits sei der Betrieb, rechnet Zeltwanger vor, fast zwei Drittel günstiger. Fahrschulen würden mit mehr Elektro-Fahrzeugen also Geld sparen.

Es geht beiden ums Geld

Doch die Vorteile überwiegen für den TÜV nicht, Waschke sagt: „Wir fordern, am bewährten Trennungsprinzip von Ausbildung und Prüfung festzuhalten. Die Zusatzprüfung, um vom Automatikführerschein auf eine Fahrerlaubnis für Autos mit Schaltung umzusteigen, sollte weiterhin ausschließlich von den Technischen Prüfstellen vorgenommen werden.“

Dahinter steckt wohl auch ein eigenes finanzielles Interesse. Dem TÜV würde mit der Reform des Verkehrsministeriums eine Einnahmequelle versiegen, denn jede Zusatzprüfung kostet rund 200 Euro. Zellwanger sagt, dass der TÜV mit den Zusatzprüfungen bis zu 50 Millionen Euro jährlich verdienen würde. Sofern diese nicht Fahrschulen, sondern weiter die vom Staat beauftragten Prüferinnen und Prüfer abnehmen würden. Wie er allerdings auf diese Summe kommt, wird nicht erklärt.

Der TÜV weist das zurück, er halte sich an die Gebührenordnung und handle „nicht gewinnorientiert“. Waschke warnt vielmehr davor, dass sich nach der Reform die Fahrschulen in ihrem Preis unterbieten könnten, denn sie stünden in Konkurrenzsituation. Das könnte sich wiederum auf die Verkehrssicherheit auswirken, wenn alle nur zur günstigsten und nicht zur besten Fahrschule gingen.