Bald Pflicht für elektronische Patientenakte: Was Sie dagegen tun können
Schon ab Mitte Januar kommt eine weitere große Änderung auf Bürger zu: Die elektronische Patientenakte soll Pflicht für Versicherungen werden. Wer das nicht möchte, muss handeln.
Die ePA (elektronische Patientenakte) ist ein Riesenprojekt im Gesundheitswesen. Der geplante Start ist Anfang 2025.
Die ePA will dafür sorgen, dass die Patientendokumentation digitaler wird. Der Datenaustausch zwischen Hausärzten, Kliniken und Fachärzten soll damit einfacher funktionieren, digitale Akten für Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Laborwerte sollen das neue Normal werden.
Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bekommen. Die Krankenkassen sind dann per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen.
Wichtig: Wer keine Patientenakte will, muss explizit widersprechen (Opt-out-Verfahren). Wie das genau geht, muss Ihnen Ihre jeweilige Krankenkasse erklären. Dazu werden Infobriefe verschickt. Nachteile bei der Gesundheitsversorgung darf es für Verweigerer nicht geben. Übrigens erhalten auch Kinder und Jugendliche die ePA automatisch, wenn es keinen Widerspruch gibt.
Widerspruch gegen elektronische Patientenakte
In vielen Fällen ist der Widerspruch bei den Krankenkassen über Apps oder Online-Portale möglich und es gibt Widerspruchsformulare. Die müssen Mitglieder dann ausfüllen. Manchmal sind das Web-Formulare, es gibt aber auch PDF-Dokumente.
Sie können der ePA jederzeit widersprechen und einen eingelegten Widerspruch auch wieder zurückziehen. Sollte die Krankenkassen schon eine ePA für Sie angelegt haben, wird sie nach dem Widerspruch gelöscht. Wenn Sie sich aber nochmal umentscheiden, legt die Krankenkassen einfach nochmal eine elektronische Patientenakte für Sie an.
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