Entgegen der geltenden EU-Richtlinie - Chaos bei Habeck: Jetzt sind Pellet-Heizungen plötzlich klimaschädlich
Jetzt auch noch Pelletheizungen! Das Umweltbundesamt bewertet Holz-Heizungen nicht länger als klimaneutral. Es drohen höhere Steuern und weniger Förderungen.
Das Heizen mit Holz galt bisher als klimaneutral. Pellet-, Scheitholz- und Holzschnitzelheizungen waren daher eine der wenigen Alternativen zu Wärmepumpen und Fernwärme. Doch damit könnte jetzt Schluss sein. Das Umweltbundesamt, eine Behörde des Bundesumweltministeriums, stuft diese Heizungsart nicht länger als klimaneutral ein. Ein CO2-Rechner auf der Internetseite der Behörde gibt seit kurzem einen Ausstoß von 1,7 Tonnen CO2 pro Tonne Holz an. Damit gilt der Brennstoff jetzt als klimaschädlich.
Auf Besitzer von Holzheizungen könnten also höhere Steuern zukommen. Wer eine Pelletheizung einbauen lassen will, würde zudem nicht mehr die gleichen Förderungen erhalten. Betroffen sind auch Nahwärmenetze, Kraftwerke und Industriebetriebe, die auf feste Biomasse setzen.
Selbst EU hält Pellet-Heizung für klimaneutral
Sogar die EU hält Pelletheizungen für klimaneutral. In der Erneuerbaren-Richtlinie RED III steht, dass Holz beim Wachsen genauso viel CO2 bindet, wie es beim Verbrennen verbraucht - und ist damit nach Ansicht der EU klimaneutral.
UBA-Präsident Dirk Messner wehrt sich in einem Schreiben an die ehemalige UBA-Vizepräsidentin Franziska Kersten (SPD) gegen die Änderung: Der CO₂-Rechner seiner Behörde bewerte alle Heizungsarten „ausschließlich auf Basis wissenschaftlicher Studien und Erkenntnisse“.
Das Wirtschaftsministerium ist sich hingegen scheinbar nicht sicher, wie es die neuen Werte einordnen möchte. Im Laufe der Woche verweigerte es auf „Welt“-Anfrage einen Kommentar zur Änderung.
Grüne planten neue CO2-Abgabe auf Holzheizungen
Laut eines noch unveröffentlichten Berichts, aus dem die „ Welt am Sonntag “ zitiert, plante Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) im Februar, zusammen mit den Grünen-Ministern Steffi Lemke (Umwelt) und Cem Özdemir (Landwirtschaft) bereits die Einführung einer CO₂-Abgabe auf Holzenergie im Rahmen ihrer Nationalen Biomasse-Strategie (Nabis).
Demnach wollte die Bundesregierung bis 2025 ein Konzept entwickeln, mit dem „die Klimawirkung der energetischen Nutzung holzartiger Biomasse adäquat abgebildet werden kann“. Eine genannte Maßnahme ist ein „realistischer und angemessener CO₂-Faktor für die Verbrennung von holzartiger Biomasse“ - also eine CO2-Abgabe auch auf Holzheizungen.
Am Samstag, nachdem die „Welt am Sonntag“ die Pläne veröffentlicht hatte, ruderte das Ministerium jedoch zurück. Es sei keine CO-Abgabe auf Holz geplant: „Diese wird es nicht geben", teilte es der „Wams“ mit.
Wirtschaftsverbände wehren sich
Wirtschaftsverbände sind empört. Das Umweltbundesamt missachte mit seinem Rechner die geltende Rechtslage und den wissenschaftlichen Konsens, kritisieren unter anderem der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Deutsche Energieholz- und Pelletverband (DEPV) in der „Welt am Sonntag“. Investoren seien getäuscht worden. Martin Bentele, Chef des Energieholz-Verbands DEPV kündigte gar juristische Schritte an: „Wer auch immer diese Entscheidung fällte, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.“
Pelletheizungen waren echte Alternative zu Wärmepumpen
Mit Anschaffungskosten von rund 15.000 bis 18.000 (Förderung eingerechnet) und Energiekosten von rund 35.000 Euro wärmt die Pelletheizung auf 20 Jahre fast genauso günstig wie Wärmepumpe und Solarzellen, allerdings mit deutlich niedrigeren Anschaffungskosten.
Der Nachteil: Holzheizungen verursachen mehr CO2 als Gasheizungen. Sie erreichen daher wahrscheinlich nie die Förderhöhen von Wärmepumpen. Außerdem seien die Pelletpreise niedrig. Bei mehr Nachfrage könnten sie schnell anziehen. Wieder gilt: Während die Gesamtkosten von Wärmepumpe und Solar eher sinken, verteuert sich diese Option eher.
Surftipp: Alle Heizungs-Alternativen im FOCUS-online-Check
Ab 2045 ist der Betrieb von Öl- und Gasheizungen pauschal verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiter erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für die Übergangszeit von fünf Jahren kann jede Art fossiler Heizung eingebaut werden.