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Entscheidung über Bluttests vor der Geburt auf Kassenkosten

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Foto: Bernd Thissen
Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Foto: Bernd Thissen

Berlin (dpa) - Das oberste Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens will heute festlegen, ob gesetzliche Krankenkassen künftig Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes bezahlen.

Dabei geht es ausdrücklich um Frauen mit Risikoschwangerschaften und keinen generellen Anspruch. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte schon erklärt, eine Anerkennung als mögliche Kassenleistung sei im Einzelfall als medizinisch begründet anzusehen. Die genaue Regelung soll nun beschlossen werden. In Kraft treten könnte sie dann aber voraussichtlich erst im Herbst 2020.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Mit ethischen Fragen solcher Tests befasst sich auch der Bundestag. In einer offenen Debatte wurde im April breite Unterstützung für die Anerkennung als Kassenleistung deutlich. Mehrere Abgeordnete warnten aber vor wachsendem Druck auf Eltern, der auch zu mehr Abtreibungen führen würde.