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Erdogan gegen Jan Böhmermann: Urteil erst 2017

Der Ärger für Jan Böhmermann ist noch nicht vorbei (Foto: Getty Images)
Der Ärger für Jan Böhmermann ist noch nicht vorbei (Foto: Getty Images)

Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ war heute Thema vor dem Hamburger Landgericht. Das Gericht sollte klären, ob der Moderator den Text zumindest in Teilen weiter verbreiten darf. Ziel des türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogans ist es, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Wie erwartet kam es jedoch noch zu keiner Entscheidung. Die soll am 10. Februar 2017 gefällt werden.

„Schmähkritik“ wurde am 31. März von Jan Böhmermann in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Das Gericht hatte anschließend eine einstweilige Verfügung gegen den Moderator erlassen. Hiernach durfte Böhmermann größere Teile des Beitrags nicht wiederholen. Die untersagten Passagen müsse Erdogan wegen ihrer schmähenden und ehrverletzenden Inhalte nicht hinnehmen.

Erdogan klagt nun als Privatmann gegen Böhmermann (Bild: Getty Images)
Erdogan klagt nun als Privatmann gegen Böhmermann (Bild: Getty Images)

Böhmermann hatte Präsident Erodgan in seinem Stück unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Erdogan klagt als Privatmann in Hamburg gegen Böhmermann.