Erste Garantiezins-Erhöhung seit 30 Jahren: Wer jetzt reagieren muss
Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen, oft auch "Garantiezins" genannt, steigt ab 2025 zum ersten Mal seit 30 Jahren wieder.
Der sogenannte Höchstrechnungszins für kapitalbildende Lebensversicherungen steigt ab 2025 von 0,25 auf 1 Prozent. Das hat das Bundesfinanzministerium schon vor einiger Zeit festgelegt. Die Vervierfachung ist insofern bedeutend, als es sich um die erste Erhöhung seit rund 30 Jahren handelt.
Der Höchstrechnungszins ist nicht gleichbedeutend mit dem Garantiezins, den Versicherer in neu abgeschlossenen Verträgen einräumen. Vielmehr stellt er eine Obergrenze dafür dar. Der Zins ist über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, wird aber nur auf den Sparanteil einer Lebensversicherung gezahlt. Der Prämienanteil für die Absicherung des Todesfallrisikos bleibt außen vor.
Wichtig: Einige Versicherer bieten für Verträge, die noch 2024 abgeschlossen werden, zum Jahreswechsel eine automatische Umstellung auf den höheren Garantiezins an. Bei anderen müssen die Kunden aktiv nachfragen. Dann wird bei gleichbleibendem Beitrag meist die garantierte Leistung erhöht, erklären Verbraucherschützer.
Nicht zu euphorisch werden
"Für Kunden bedeutet die Garantiezinserhöhung zwar etwas verbesserte Renditeaussichten. Dennoch muss bedacht werden, dass ein teils Jahrzehnte laufender Vertrag geschlossen wird, der in der Regel aufgrund der hohen Abschlusskosten nur mit finanziellen Verlusten gekündigt werden kann", sagt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. "Daher sind die meisten Menschen besser beraten, Sparen und Versichern zu trennen: Vermögensaufbau fürs Alter zum Beispiel über Bank- oder ETF-Sparpläne, Absicherung für den Todesfall über eine Risikolebensversicherung."
Zwar legt das Finanzministerium den Höchstrechnungszinses fest, es folgt dabei aber den Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung. Die Änderungen gelten jeweils nur für neu abzuschließende Lebensversicherungsverträge. Wer Altpolicen hat, die noch deutlich besser verzinst sind, muss nicht befürchten, dass es Änderungen gibt.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Unternehmen mit Garantieversprechen übernehmen. Sie dürfen weniger, aber nicht mehr bieten. Der Garantiezins war zuletzt 1994 angehoben worden, der Wert von damals (4,0 Prozent) galt bis Sommer 2000 für Neuverträge. Seitdem geht es steil bergab.
Interessenten können beim Abschluss einer Lebensversicherung auf stabile Garantiezinsen hoffen. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt auch für das Jahr 2026, den Höchstrechnungszins unverändert bei einem Prozent zu belassen. (mit Material von dpa)
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