Erste Teile der Gesundheitsreform treten in Kraft

Ein Arzt untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop. Foto: Soeren Stache/Symbol

An diesem Freitag treten erste Teile der Gesundheitsreform von Union und SPD in Kraft. So gilt dann die gesetzliche Verpflichtung an den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, ein Institut zur Messung der Krankenhaus-Qualität in Deutschland zu gründen.

Das teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit. In einigen Jahren sollen die Versicherten dann auch im Internet Kliniken besser miteinander vergleichen können.

Zudem wird die Förderung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) durch die Krankenkassen von 5,6 auf 9 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Bereits rückwirkend zum 6. Juni waren Regelungen für Hebammen in Kraft getreten, die durch hohe Haftpflichtprämien belastet sind. Vorgesehen sind Vergütungszuschläge.

Die Kernpunkte des Gesetzes werden Anfang kommenden Jahres gültig, so die Senkung des Beitragssatzes für die Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent und die Möglichkeit für die Kassen, vom Einkommen abhängende Zusatzbeiträge zu verlangen.

Reformpläne in Kürze

GKV Finanzergebnisse 2013

Beitragssatz und Steuerzuschuss

Liste Krankenkassen

Fragen und Antworten zum Gesetz

Die Reform in grafischer Darstellung