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EU-Kommission fèr làngere Aussetzung der Stabilitàtsregeln

Vor dem Hintergrund der schwankenden Konjunktur hat die Europäische Kommission eine weitere Aussetzung der Vorschriften zu Staatsschulden und -defiziten vorgeschlagen. Diese Ausnahme soll demnach für ein weiteres Jahr bis Ende 2023 dauern.

Die sogenannten Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurden zu Beginn der Pandemie 2020 ausgesetzt, um den Regierungen Raum zu geben, die wirtschaftlichen Folgen von Covid zu bekämpfen.

Länder wie Italien mit einer Verschuldung von 160 Prozent des BIP oder Griechenland mit mehr als 200 Prozent wären nicht in der Lage, sich daran zu halten.

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni mahnte dennoch zu einer maßvollen Ausgabenpolitik. Brüssel wolle nicht die Botschaft vermitteln, dass die derzeitige SItuation mit der Pandemie identisch sei, so Gentiloni. Die Reaktion damals sei zwangsläufig eine universelle Unterstützung alle Wirtschaftssektoren gewesen. Jetzt werde die allgemeine Ausweichklausel auch angewandt, um den Übergang von diesem universellen Unterstützungsmoment zu einem Moment gezielterer und umsichtigerer Unterstützung zu erleichtern.

Gleichzeitig ist die Eurozone mit wirtschaftlichen Schocks durch den Ukraine-Krieg und einem Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise sowie einem Angebotsschock durch Chinas Null-Covid-Politik konfrontiert.

Die könnte zu einer großen Rezession führen. Gentiloni schließt dieses Risiko nicht aus. Ein anhaltender Anstieg der Energieprise, gekoppelt mit Problemen bei der Energieversorgung könnten eine Schrumpfung der Wirtschaft auslösen. Um dies zu vermeiden, sollten hoch verschuldete Länder gemeinsame Ressourcen der EU nutzen, um auch in diesen kritischen Zeiten eine expansive Fiskalpolitik betreiben zu können.

Der Plan, die Aussetzung der Fiskalregeln der Eurozone zu verlängern, kommt inmitten einer schwankenden Konjunktur. Angesichts des Inflationsdrucks dürfte die EZB ihre Zinssätze erhöhen. Dies würde das Wirtschaftsklima abkühlen, da dann die Kreditkosten wieder stiegen.