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EU-Kommission verschärft Gangart gegen Polen

«Bereit, sofort Artikel 7 auszulösen.» - Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission. Foto: Bernd von Jutrczenka
«Bereit, sofort Artikel 7 auszulösen.» - Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission. Foto: Bernd von Jutrczenka

Jeder Europäer hat das Recht auf einen unabhängigen Richter, sagt die EU-Kommission. Weil dies in Polen nicht mehr gesichert scheint, nimmt Brüssel sich jetzt Warschau vor. Maßnahmen sind eingeleitet, schärfere können folgen.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission geht nun gegen die umstrittene polnische Justizreform vor. Vizepräsident Frans Timmermans kündigte in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren an. Innerhalb eines schon laufenden Rechtsstaatlichkeitsverfahrens geht außerdem eine zusätzliche Empfehlung an Warschau raus.

Die Kommission behält sich obendrein vor, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einzuleiten. Sie verlangt Antworten Polens auf ihre Vorbehalte binnen Monatsfrist. Polens Regierung protestierte.

Die regierenden PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen in Polen vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung in dem ostmitteleuropäischen Mitgliedsland bedrohen. Ein Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten. Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto ein.

Dagegen unterzeichnete Duda am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte. Danach kann der Justizminister unter anderem Gerichtspräsidenten ernennen oder abberufen. Timmermans sagte, die Kommission werde einen formalen Bescheid über ein Vertragsverletzungsverfahren versenden, sobald der Gesetzestext veröffentlicht sei. Brüssel stößt sich auch daran, dass dieses Gesetz unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen vorsieht.

Timmermans begrüßte Dudas Veto gegen zwei der Gesetze und drohte mit Konsequenzen, sollte die Regierung es wagen, Richter am Obersten Gericht zu entlassen. «Wenn eine solche Maßnahme ergriffen wird, ist die Kommission bereit, sofort Artikel 7 auszulösen», sagte er. Der Artikel 7 des EU-Vertrages sieht als schwerste Sanktion die Aussetzung des Stimmrechts eines Mitgliedslandes vor. Dafür wäre aber Einstimmigkeit nötig, und Ungarn hat schon Widerstand angekündigt.

Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit, weil die Regierung aus Sicht der Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten Gericht) beschnitt. Auf bisher zwei Empfehlungen hat Warschaus laut EU nicht zufriedenstellend reagiert. Nun schickt Brüssel eine dritte Empfehlung an Warschau.

Polens Regierung reagierte scharf. «Wir werden Erpressung von Seiten EU-Beamter nicht akzeptieren», sagte Regierungssprecher Rafal Bochenek nach Angaben der Agentur PAP. Alle Gesetzentwürfe entsprächen der Verfassung und demokratischen Grundsätzen. Senatsmarschall Stanislaw Karczewski sagte, die EU-Politiker sollten sich aus den Angelegenheiten Polens heraushalten.

Der EVP-Fraktionschef im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU), forderte die Kommission auf, auch im Interesse der Menschen in Polen den Druck aufrecht zu erhalten. Der Grünen-Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer begrüßte die neuen Schritte. Mit seinen Vetos habe Duda die Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip nur zum Teil korrigiert.