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EU und Schweiz einig bei Bankdaten-Austausch

Die EU-Staaten sollen jedes Jahr von der Schweiz Daten zu jenen Steuerpflichtigen erhalten, die ein Schweizer Konto haben. Foto: Tobias Hase/Archiv

Steuerflüchtlinge sollen bald nicht mehr auf die Diskretion der Schweiz hoffen können. Vertreter des Landes und der EU-Kommission haben sich auf Regeln zur automatischen Weitergabe von Bankdaten geeinigt, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Wenn die EU-Staaten und die Schweizer Regierung offiziell zustimmen, soll der Austausch der Informationen 2018 beginnen.

Der für Steuern zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici gab sich zuversichtlich, dass Nachbarländer dem Beispiel folgen werden. «Diese Transparenz ist unabdingbar um sicherzustellen, dass jedes Land die Steuereinkünfte eintreiben kann, die ihm zustehen», teilte er mit.

Die EU-Staaten sollen künftig jedes Jahr von der Schweiz Daten zu jenen Steuerpflichtigen erhalten, die ein Schweizer Konto haben. Dazu gehören Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtstage sowie Informationen zu Finanzen und Kontostand. Damit halten sich die beiden Partner laut EU-Kommission an Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G 20.