EuGH: Disziplinarregeln für Richter dürfen nicht politischer Kontrolle dienen
Disziplinarregelungen für Richter dürfen nicht zur politischen Kontrolle ihrer Arbeit eingesetzt werden. Das betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und meldete in seinem Urteil Zweifel daran an, dass die Regelungen in Rumänien den Anforderungen genügen. Ein Gericht in Bukarest hatte den EuGH im Rahmen eines Verfahrens über abgewiesene Disziplinarbeschwerden danach gefragt. (Az. C-817/21)
Es ging konkret um die Justizinspektion, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist. Der EuGH erklärte, dass ein solches Organ unabhängig und unparteiisch sein müsse. Er fand Anhaltspunkte dafür, dass es Missstände geben könnte. Ob die rumänischen Regelungen den Anforderungen des EU-Rechts und vor allem der Rechtsstaatlichkeit entsprechen, muss nun das Bukarester Gericht prüfen.
smb/cfm