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EuGH-Generalanwalt: Beschluss zu Flüchtlingsquoten rechtmäßig

Im Streit um Flüchtlingsquoten zeichnet sich eine Niederlage für Ungarn und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagen gegen den EU-Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der Staatengemeinschaft überstimmt worden. Ein Urteil soll ab September fallen. In einer weiteren Angelegenheit zum Thema Migration hat der EuGH bereits einen Entschluss gefasst. In einem Grundsatzurteil bestätigten die Richter die geltenden Asylregeln in der EU. Demnach gilt die sogenannte „Dublin-Verordnung“ auch dann, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet. 2015 und 2016 hatten sich über die Westbalkanroute Hunderttausende Menschen auf den Weg in die EU gemacht. Kroatien und weitere Länder hatten wegen des Andrangs die Grenzen geöffnet und die Menschen durchreisen lassen. Slowenien und Österreich wollen nun einen Syrer und zwei afghanische Familien nach Kroatien abschieben. Dagegen hatten die Migranten geklagt. Das Urteil betrifft indirekt auch Deutschland, das grundsätzlich in der gleichen Situation wie Österreich und Slowenien ist. Auch in die Bundesrepblik sind damals zahlreiche Migranten eingereist, die auf der Balkanroute zunächst andere EU-Staaten passiert haben.