EuGH macht strenge Auflagen für Vertiefung von Weser und Elbe

Ein Containerschiff fährt auf der Elbe bei Wedel. Ob Weser und Elbe ausgebaut werden dürfen, ist auch nach dem Luxemburger Urteil offen. Foto: Marcus Brandt

Beim Ausbau von Elbe und Weser für große Containerschiffe errichtet der Europäische Gerichtshof (EuGH) Hürden.

Der Gewässerschutz müsse bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-461/13).

Er müsse bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe. Von dieser Pflicht zum Gewässerschutz sind aber Ausnahmen möglich - diese spielen für die Frage des Ausbaus eine entscheidende Rolle.

Im konkreten Fall geht es zwar nur um die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen, die den Fluss für größere Containerschiffe befahrbar machen soll. Das Urteil gilt aber auch als richtungweisend für die Vertiefung der Elbe. In beiden Fällen muss das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig endgültig entscheiden. Dabei muss es sich aber an die Einschätzungen des EuGH zum Europarecht halten. Geklagt hatten Umweltverbände.

Dass der Ausbau der Weser den Zustand der Weser verschlechtern würde, ist nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts unstrittig. So würde der Fluss schneller fließen, die Pegelunterschiede der Gezeiten würden höher, salziges Meereswasser würde weiter stromaufwärts gelangen und jenseits der Fahrrinne würde der Fluss auch stärker verschlicken.

Der EuGH erläutert nun in seinem Urteil, dass bereits geringe Verschlechterungen in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustands insgesamt bedeuten. Er legt die Regeln zum Gewässerschutz also streng aus. Was das genau für die Weser - und damit auch für die Elbe - bedeutet, muss nun aber der BVG bewerten.

Ausnahmen vom Gewässerschutz sind laut EU-Recht erlaubt. Kriterien sind etwa großer Nutzen «für die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige Entwicklung». Auch Bemühungen der Behörden, negative Folgen für die Gewässer zu mindern, sind relevant.

Ob solche Ausnahmen bei Weser und Elbe greifen, ist noch zu klären. Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher nur festgestellt, dass die Behörden sie nicht hinreichend belegt haben und nacharbeiten müssten. Ob Weser und Elbe ausgebaut werden dürfen, ist also auch nach dem Luxemburger Urteil weiter offen.

Informationen des EuGH zu dem Fall

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorlage an den EuGH

EU-Wasserrahmen-Richtlinie, vgl. insb. Artikel 4

Naturschutzbund zur Wasserrahmenrichtlinie

Niedersächsiches Umweltministerium zur Wasserrahmenrichtlinie

Infos zur Weservertiefung

Mitteilung des EuGH

Umweltbundesamt zum Zustand von Flüssen