Europäisches Menschenrechtsgericht urteilt zu Anonymität von Samenspendern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt am Donnerstag in Straßburg im Fall zweier Franzosen, die die Aufhebung der Anonymität von Samenspendern verlangen. Audrey Gauvin-Fournis und Clément Silliau, die beide mit Hilfe eines anonymen Samenspenders zur Welt gekommen waren, hatten Frankreich verklagt. Sie sehen ihr Recht auf Privatleben verletzt, da sie bislang keine Informationen über ihre biologischen Väter erhalten können.
In Frankreich ist es Spenderkindern seit vergangenem Jahr möglich, von ihrem 18. Geburtstag an Auskünfte über die Identität ihres biologischen Vaters zu erhalten. Spender von Samenzellen und Spenderinnen von Eizellen müssen seitdem eine Erklärung zur Freigabe der Daten unterzeichnen. Dieses Gesetz gilt jedoch nicht rückwirkend.
kol/dja