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Europa blickt auf Olaf Scholz und den Cum-Ex-Skandal

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz erscheint an diesen Freitag vor einem Parlamentsausschuss der Bürgerschaft in Hamburg - wegen einer Entscheidung, die er 2017 als Bürgermeister der Hansestadt getroffen hat.

Er soll 47 Millionen Euro Steuerrückstände von einer lokalen Privatbank NICHT eingefordert haben. Hintergrund sind ist der sogenannte Cum-Ex-Skandal, in dem die Staatskassen um Milliarden betrogen sein sollen.

Scholz hat sich bisher vor allem damit verteidigt, dass die Bank die Steuern schließlich doch nachgezahlt hat. An einige Telefongespräche kann sich der Kanzler eigenen Aussagen zufolge offenbar auch nicht erinnern.

Aber das könnte nicht ausreichen, um dem Kanzler diesmal weitere Probleme zu ersparen

Und dieses Befragung kommt zu einem schwierigen Zeitpunkt für Olaf Scholz: die Ampelkoalition wird von Machtkämpfen geplagt inmitten einer Reihe von Krisen, die durch Russlands Einmarsch in der Ukraine ausgelöst wurden - vom knappen Gas bis hin zur steigenden Inflation und der schwächelnden deutschen Wirtschaft.

Fast zwei Drittel der Deutschen sagen, dass sie mit der Regierung unzufrieden sind.

Nichts zu erwarten?

Die Initiative Finanzwende erwartet von der Vernehmung des deutschen Kanzlers Olaf Scholz am Freitag im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Cum-Ex-Affäre keine unmittelbaren neuen Erkenntnisse.

Es gelte der Satz: "Nach der Anhörung ist vor der Anhörung", sagte der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick vor der Ausschuss-Sitzung in Hamburg. Seine Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen habe gezeigt, dass sich Ungereimtheiten oder falsche Behauptungen selten schon in der Befragung zeigten, "sondern viele Sachen werden erst Monate später im Zusammenspiel mit Akten sichtbar".

Was ist "Cum-ex"?

Windige Investoren hatten über Jahre eine Lücke im Gesetz genutzt, um sich auf Kosten des Staates zu bereichern. Rund um den Dividendenstichtag schoben sie Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen, im vorigen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass «Cum-Ex»-Geschäfte eine Straftat waren.