Existenzminimum: So viel darf man zum Bürgergeld dazuverdienen

Mit dem Bürgergeld soll den Menschen in Deutschland das Existenzminimum gesichert werden. In gewissen Maßen dürfen Sie auch etwas dazuverdienen.

Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld. Diese Unterstützung vom Jobcenter sichert Arbeitssuchenden und ihren Familien das Existenzminimum, wenn sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten oder dieses nicht ausreicht.

Empfänger von Bürgergeld dürfen hinzuverdienen und andere Einnahmen haben, die jedoch mit der Grundsicherung verrechnet werden. Hier sind die wichtigsten Fakten und Zahlen zu Nebenverdienst, Zusatzeinkünften und Kürzungen, die Sie kennen sollten.

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Bürgergeld Rechner

Der "Bürgergeld Rechner" gibt Ihnen Auskunft darüber, wie viel Bürgergeld Anspruchsteller 2023 rechnen können.
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Wie viel darf man zum Bürgergeld hinzuverdienen?

Antrag Bürgergeld
Antrag Bürgergeld

Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Vielleicht reicht Ihr Arbeitseinkommen sogar aus, um den Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. "Wer Glück hat, kommt raus aus dem Bürgergeld", sagt Frank Lackmann, Berater bei der Caritas in Aachen.

Sollte das nicht klappen, haben arbeitende Bürgergeldempfänger trotzdem mehr Geld im Portemonnaie, je nachdem, was sie vom Verdienst behalten dürfen.

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Bürgergeld können Sie beim Jobcenter beantragen. Mit der Web-App klappt das auch online.
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Wie viel vom Verdienst wird angerechnet?

Kinder
Kinder

Das Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt, dass Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet wird. Absetz- und Freibeträge sorgen jedoch dafür, dass regelmäßig ein Teil des Zuverdienstes bleibt. Eine Pauschale von 100 Euro ist immer frei, unabhängig von der Höhe des Arbeitslohns.

Zusätzlich gibt es prozentual gestaffelte Beträge, die sich an der Verdiensthöhe orientieren. Minijobber können beispielsweise zusätzlich zu den 100 Euro 20 Prozent absetzen. Bei einem Verdienst von 520 Euro bleiben nach Abzug der Pauschale 420 Euro, davon 20 Prozent sind 84 Euro, was einen Gesamtfreibetrag von 184 Euro ergibt. Diesen Betrag haben Minijobber als Plus zum Bürgergeld in der Tasche.

Kinderlose Singles mit einem Brutto-Einkommen von bis zu 1.200 Euro können einen Freibetrag von maximal 348 Euro erreichen. Die Beträge richten sich nach dem Bruttolohn, werden jedoch vom Netto abgezogen, was die Berechnung komplizierter macht.

Wie viel das Jobcenter kürzt und was danach tatsächlich übrigbleibt, hängt unter anderem von

  • Familienstand

  • Kinder

  • deren Alter

  • Fahrkosten

  • Versicherungen und

  • Steuern ab

"Die Absetzbeträge werden immer individuell für den Einzelfall ermittelt", erklärt Irmgard Pirkl von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zur ersten Orientierung hat das Bundesarbeitsministerium einen Freibetragsrechner online gestellt.

Um welche Einkünfte wird das Bürgergeld noch gemindert?

Bürgergeld Einkommen
Bürgergeld Einkommen

Laut SGB II sind sämtliche Einkommen zu berücksichtigen. Das bedeutet, die Unterstützung wird nicht nur um Zuverdienst, sondern auch um Geldleistungen aus anderen Quellen gemindert. Dazu gehören Kinder- und Elterngeld, Unterhalt, Kranken- und Arbeitslosengeld, Renten, Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Abfindungen.

Diese Einkünfte verrechnet das Jobcenter mit dem jeweiligen Bedarf, den es ermittelt hat – und zwar in vollem Umfang. Freibeträge wie beim Lohn gibt es nicht. Übertreffen die Zusatzeinnahmen den Bedarf, wird in der Regel kein Bürgergeld bewilligt.

Was ist mit Kindergeld und Miete?

Nebenerwerb
Nebenerwerb

Das Bürgergeld schließt die Mietkosten ein. Deshalb erhalten dessen Empfänger grundsätzlich kein Wohngeld zusätzlich. Jobcenter prüfen laut Frank Lackmann, ob Bürgergeld oder Wohngeld günstiger ist. Steht jemand mit Wohngeld finanziell besser da, muss er oder sie das vorrangig beantragen.

Kindergeld wird in voller Höhe herausgekürzt. Allerdings liegt der Bürgergeld-Regelsatz für Kinder über dem Kindergeldbetrag, sodass für den Nachwuchs etwas mehr Geld zur Verfügung steht.

Eltern haben zudem die Möglichkeit, anstelle des Bürgergelds den sogenannten Kinderzuschlag zu beantragen. Diese Sozialleistung gibt es laut Caritas-Berater Lackmann, wenn das Einkommen zwar für die Eltern ausreicht, nicht aber für die Kinder. Kindergeld erhält die Familie dann zusätzlich.

Wichtig: Der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig zum Bürgergeld schließt sich gegenseitig aus.

Welche Einnahmen stehen mir ungeschmälert zu?

Manche Einkünfte werden nicht angetastet. Dazu gehören Renten, Blindengeld, Mutterschaftsgeld sowie Beihilfen für Kriegsopfer oder Opfer von Straftaten. Schüler und Schülerinnen können das Geld aus Ferienjobs ungekürzt behalten.

Soforthilfen bei Katastrophen und sogenannte Ehrengaben des Staates anlässlich hoher Ehejubiläen und Geburtstage stehen ebenfalls ohne Abzüge zu.

Was passiert mit Erbschaften und Wohneigentum?

Umzug
Umzug

Selbstgenutzte Wohnungen sind in der Regel bis zu einer Größe von 130 Quadratmetern geschützt, Eigenheime bis 140 Quadratmeter. Bürgergeldempfänger dürfen also wohnen bleiben – sofern die Kosten und Belastungen für die Unterkunft angemessen sind.

Bei vermieteten Wohnungen wird der Bürgergeld-Anspruch um die gesamten Mieteinnahmen gemindert. Im ungünstigsten Fall erhalten Betroffene nichts. "Wer 2.500 Euro Miete einnimmt, braucht kein Bürgergeld", sagt Irmgard Pirkl. Zudem zählen vermietete Immobilien zum Vermögen und dürften im Wert wahrscheinlich über dem Schonvermögen liegen.

Für Erbschaften und anderes Vermögen wie Aktien, wertvollen Schmuck und Sparguthaben gelten Karenzzeiten. "Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird darauf nur zugegriffen, wenn es erheblich ist", sagt die BA-Sprecherin. Danach erwartet der Staat, dass Bürgergeldempfänger ihren Lebensunterhalt aus dem Vermögen bestreiten, bevor sie Unterstützung beantragen.

Im ersten Jahr gelten hohe Freibeträge: rund 40.000 Euro für den Antragsteller, hinzu kommen 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jeden Menschen, der in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Darüber hinausgehendes Vermögen wird angerechnet.


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