Bad Homburg - Ex-Mitarbeiter in Ausländerbehörde wegen Untreueverdachts angezeigt

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Polizei im Einsatz (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im hessischen Bad Homburg gibt es Unregelmäßigkeiten in der Ausländerbehörde. Aufenthaltstitel sollen auch an Verbrecher vergeben worden sein. Nun hat der Hochtaunuskreis einen Mitarbeiter freigestellt und Strafanzeige erstattet.

Wegen Untreueverdachts in der Ausländerbehörde hat der Hochtaunuskreis einen Mitarbeiter angezeigt. „Die Verdachtsmomente wurden dazu detailliert auf 48 Seiten dargestellt“, teilte ein Sprecher des Kreises auf Anfrage mit. Details dazu teilte der Kreis nicht mit.

Der Mitarbeiter sei freigestellt worden, es laufe ein Disziplinarverfahren. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige. Zuvor hatten andere Medien berichtet.

Der Kreis hatte eine Kanzlei um Prüfung gebeten, Ergebnis ist nun die 48-seitige Zusammenstellung. Für den Mitarbeiter gelte die Unschuldsvermutung, betonte der Sprecher des Kreises zugleich. Derzeit lägen keine Hinweise vor, dass er Geld oder andere Vergünstigungen angenommen habe.

„Wir weisen auch grundsätzlich darauf hin, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine sicheren Tatnachweise vorliegen – aus Sicht des Hochtaunuskreises liegt lediglich ein Anfangsverdacht vor, der der Staatsanwaltschaft als zuständiger Fachbehörde übergeben wurde“, hieß es in der Erklärung.

Unregelmäßigkeiten bei Vergabe von Dokumenten

Die „Bild“-Zeitung hatte von mehreren Fällen berichtet, bei denen es zu Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Dokumenten an Ausländer gekommen sein soll. Unter anderem sollen nach Informationen der Zeitung auch Straftäter eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben. Kreis und Staatsanwaltschaft äußerten sich dazu unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Von den Grünen im Kreistag kommt Kritik. Nach Angaben des Kreises gingen die Verdachtsfälle bis zum Jahr 2010 zurück, wie die Grünen-Fraktionsvorsitzende Patricia Peveling sagte. Es irritiere sehr, dass über so lange Zeit niemandem etwas aufgefallen sein solle. Zudem seien seit Bekanntwerden der Vorwürfe mindestens vier Monate vergangen, bis Strafanzeige gestellt worden sei.