Facebook-Datenleck 2021: Jetzt noch Schadensersatz geltend machen?
Im Frühjahr 2021 gab es bei Facebook ein Datenleck – mit rund sechs Millionen betroffenen Nutzern aus Deutschland. Warum wir das erwähnen? Weil Sie noch immer mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wie Sie jetzt am besten vorgehen.
Datenlecks kommen immer mal wieder vor. Doch wenn es ein so großes Unternehmen wie Facebook (heute Meta) trifft und nicht ein paar tausend sondern gleich Millionen Datensätze von Hackern abgegriffen wurden, bekommt der eine oder andere schon mal ein mulmiges Magengefühl.
Facebook-Datenleck: Was war damals passiert?
Am Osterwochende 2021 sorgte die Veröffentlichung des Datenlecks international für einen Riesen-Schreck bei Facebook-Nutzern. Kein Wunder: Es ging um persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern, die IT-Experten im Netz entdeckten. Darunter waren Telefonnummern ebenso wie Adressen, Geburtstage und E-Mail-Adressen. Die Hacker waren damals durch eine Sicherheitslücke eingedrungen, die von Facebook nicht richtig geschlossen wurde. Nach dem ersten Schock ging es dann um die Frage: Muss Facebook den betroffenen Nutzern Schadensersatz zahlen?
Spezialisierte Anwaltskanzleien setzen Rechte durch
Damit beschäftigen sich bis heute diverse Anwaltskanzleien, die sich auf Schadensersatzklagen gegen Facebook spezialisiert haben. Nun ist der Fall über ein Jahr her und viele Betroffene haben das Datenleck längst vergessen. Doch es lohnt sich auch jetzt noch, immerhin zu prüfen, ob man betroffen war. Denn die Schadensersatzklagen waren in Einzelfällen bereits erfolgreich – mit einem Betrag von 1000 Euro für den Kläger, wie es etwa von der Kanzlei WBS heißt. Um eine Verjährung der Ansprüche zu verhindern, sollte man also einmal genauer prüfen.
Anspruch auf Schadensersatz? Unbedingt nachprüfen
Ob man nun selbst betroffen ist, kann man auf verschiedenen Webseiten prüfen, etwa der englischen Seite www.haveibeenpwned.com. Alternativ geht das auch auf den Seiten der Anwaltskanzleien. Hier werden in einem Kontaktformular entweder die Handynummer oder weitere persönliche Daten abgefragt. Anschließend kann die jeweilige Kanzlei beauftragt werden – was dann aber kostenpflichtig ist. Eine Alternative bieten Plattformen wie die Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH (EuGD), die Betroffene zunächst kostenlos vertritt, aber im Erfolgsfall eine Provision von 25 Prozent fordert.
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