Facebook-Hetzer muss sechs Monate ins Gefängnis

Auf Facebook wähnte sich ein Hetzer sicher. Nun muss er in Haft. (Bild: dpa)
Auf Facebook wähnte sich ein Hetzer sicher. Nun muss er in Haft. (Bild: dpa)

Er hatte Hass-Postings gegen Flüchtlinge verfasst sowie Hitler und den Nationalsozialismus verharmlost: Ein 32-Jähriger aus Hannover agitierte auf Facebook so ausfallend, dass er nun wegen Volksverhetzung hinter Gitter muss.

Die Facebook-Gruppe „Du bist ein echter Hannoveraner, wenn….“ zählt rund 7.100 Mitglieder. In diesem Forum postete Andreas J. unter dem Pseudonym „Andi Slim“ mehrere ausländerfeindliche Parolen. Unter anderem beschimpfte er Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, als „Dreck“, der „alles von unseren steuern bekommt“.

Wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtet, sprach das Amtsgericht Hannover den Mann nun schuldig. Das Urteil lautet auf sechs Monate ohne Bewährung. In seinen Einträgen hatte der 32-Jährige auch gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel gehetzt. Diese müsse „weg“ und „ihre flüchtigen sollte sie besser mitnehmen […]“

In seinen Beiträgen verbreitete der Hartz-IV-Empfänger zudem nationalsozialistisches Gedankengut und forderte in drastischen Worten auf, man solle sich ein Beispiel an den Taten Adolf Hitlers nehmen. Ein Facebook-Nutzer brachte diesen Kommentar zur Anzeige.

Vor Gericht wurde Andreas J. nun nicht nur zu einer Haftstrafe verurteilt, er musste sich auch eine Standpauke anhören. Richter Lars Römermann machte dem Angeklagten klar, wie froh er sein könne, in einem Rechtsstaat zu leben. „Was meinen Sie, was einem Systemkritiker wie Ihnen zu Zeiten von Adolf Hitler passiert wäre?“, fragte Römermann. „Wohl nichts Gutes“, lautete die Antwort des 32-Jährigen.

Zusätzlich zu seiner Hetze auf Facebook wurde der Mann auch noch zu einem Monat Haft wegen dreimaligen Schwarzfahrens verurteilt. Andreas J. soll bereits über 26 Einträge im Vorstrafenregister verfügen. Wegen anderer Straftaten saß der Facebook-Hetzer zum Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits eine Haftstrafe ab. Der laut eigener Aussage drogenabhängige Täter stand schon wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Körperverletzung und Bedrohung vor Gericht.

Das aktuelle Urteil ist bereits rechtskräftig, da Andreas J. sowie die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegten.