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Fahrzeug darf Rettungsdienst keine Minute behindern

Berlin (dpa/tmn) - Wer mit seinem Fahrzeug Rettungskräfte auch nur eine Minute behindert, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az.: III-4 RVs 2/22).

Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Fall: Bei einem Unfall erlitt eine ältere Radfahrerin eine stark blutende Kopfverletzung. Am Unfallort trafen mehrere Ersthelfer, die Polizei, der Angeklagte und dann der Rettungsdienst ein.

Ein Ersthelfer hatte sein Auto auf der Fahrbahn abgestellt, die Polizei ihren Streifenwagen schräg gegenüber. Durch die verbleibende Lücke konnte der Verkehr einspurig mit kleineren Rückstaus in beide Fahrtrichtungen hindurchfließen.

Angeklagter blockiert die Durchfahrt

Der Angeklagte erreichte die Unfallstelle kurz vor dem mit Blaulicht und Signalhorn kommenden Rettungswagen. Er sah die Radfahrerin mit einer blutenden Kopfverletzung am Boden liegen, sowie den herannahenden Rettungswagen. Dennoch hielt er vor der Lücke, und versperrte so den Weg zur Unfallstelle.

Erst nach mehrmaliger Aufforderung der Polizei fuhr er ein Stück weiter. Dort öffnete er wieder seine Fahrertür. Der Rettungswagen, der ohne Signalhorn weitergefahren war, musste erneut stoppen. Insgesamt verzögerte sich dessen Ankunft mindestens um eine Minute. Es folgte: Eine Anzeige.

Geldstrafe und Fahrverbot angemessen

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt - wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und falscher Verdächtigung. Denn wenn jemand den Weg zum Unfallort versperrt, wird dies bereits als Gewalt gewertet - und als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bestraft.

Für das Gericht war auch die Dauer der Behinderung von einer Minute wesentlich. Bei einer stark blutenden Kopfverletzung könne man davon ausgehen, dass eine solche Verzögerung ausreichend ist, um die Rettungsdienste zu behindern.

Der Angeklagte hatte den Einsatz durch mehrere Handlungen verzögert. Ein Fahrverbot von vier Monaten war aus Sicht des Gerichts - quasi als zusätzlicher Denkzettel - also angemessen.