Fakten und Hintergründe: Was passiert bei der Bundestagswahl 2017?

Bundestagswahl 2017: Angela Merkel und Martin Schulz sind die Kanzlerkandidaten von CDU und SPD. (Bild: AFP)
Bundestagswahl 2017: Angela Merkel und Martin Schulz sind die Kanzlerkandidaten von CDU und SPD. (Bild: AFP)

Spitzenkandidaten, Fünf-Prozent-Regel und absolute Mehrheit: Wer in Deutschland Kanzler werden will, muss einige Hürden nehmen. Das sind die wichtigsten Fakten rund um die Bundestagswahl 2017!

Bundestagswahl 2017: Wann wird gewählt?

Der Wahltermin für die nächste Bundestagswahl ist der 24. September 2017. Das Bundeskabinett hatte dieses Datum am 18. Januar 2017 vorgeschlagen, der damalige Bundespräsident Joachim Gauck hat es fünf Tage später abgesegnet. Die dafür in Frage kommende Zeitspanne ist durch das Grundgesetz vorgegeben. Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Da die Wahlperiode des 18. Deutschen Bundestags am 22. Oktober 2013 mit ihrer konstituierenden Sitzung begonnen hat, musste der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 23. August 2017 und Sonntag, dem 22. Oktober 2017 liegen. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein und sollte nicht in den Hauptferienzeiten liegen.

Könnte die Wahl des Bundestages früher stattfinden?
Die Wahl könnte nur dann früher stattfinden, wenn die Bundeskanzlerin die Vertrauensfrage stellen würde. Eine vorzeitige Auflösung des Bundestages gab es schon zwei Mal: 1982/83 unter Helmut Kohl und 2005 unter Gerhard Schröder. Wird der Bundestag aufgelöst, müssen innerhalb von 60 Tagen vorgezogene Neuwahlen stattfinden.

Wer darf bei der Bundestagswahl 2017 wählen?

Wählen dürfen alle Bürger über 18, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wie kann man bei der Bundestagswahl 2017 wählen?

Spätestens am 3. September 2017 müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Darin steht, an welchem Ort am 24. September gewählt wird und wie man eine Briefwahl beantragen kann. Wer das tun will, sollte die Briefwahl am besten direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen. Der späteste Termin dafür ist der Freitag vor der Wahl, also der 22. September 2017. Bis 18 Uhr kann man bei der Gemeinde des Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Spätestens am Wahltag muss man den Umschlag beim Bürgeramt abgegeben haben, dessen Adresse auf dem Umschlag steht. Wer den Brief verschickt, sollte das spätestens am 21. September machen. Eine Briefmarke braucht man nicht. Wer im Wahllokal wählen will, kann das am 24. September zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr machen.

Was genau ist eigentlich der Bundestag?

Der Bundestag heißt auch Parlament und wird in Deutschland als einziges Verfassungsorgan direkt von den Staatsbürgern gewählt. Seine Aufgabe ist vor allem die Gesetzgebung, eine Legislaturperiode dauert vier Jahre. Er schafft das Bundesrecht und kann das Grundgesetz ändern. Der Bundestag kann, wie auch die Regierung und der Bundesrat, ganz neue oder auch nur überarbeitete Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen, wo über sie abgestimmt wird. Oft braucht er dazu die Zustimmung des Bundesrats, in dem die einzelnen Bundesländer vertreten sind.

Frank-Walter Steinmeier wird in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt. (Bild: AFP)
Frank-Walter Steinmeier wird in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt. (Bild: AFP)

Das Parlament beschließt aber auch den Bundeshaushaltsplan und genehmigt internationale Verträge mit Staaten und Organisationen. Es wählt den Bundeskanzler und Bundespräsidenten sowie die Bundesrichter. Es kontrolliert die Einsätze der Bundeswehr und übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber Exekutive und Regierung aus. Seine Aufgabe besteht darin, das Volk zu informieren und dessen Wünschen Ausdruck zu verleihen.

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Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, derzeit Norbert Lammert (CDU). Dieser ist zugleich der Präsident der Bundesversammlung. Der Bundestag hat mindestens 598 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen derzeit aber 630 Abgeordnete im Parlament. Vergleichsweise viele, wenn man bedenkt, dass etwa das amerikanische Repräsentantenhaus nur 435 Volksvertretern Platz bietet. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Gruppen und Fraktionen zusammenschließen.

Der Deutsche Bundestag sitzt im Reichstagsgebäude in Berlin und hat sogar eine eigene Postleitzahl: 11011.

Wen kann man bei der Bundestagswahl 2017 wählen?

Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Wahlkreisabgeordneten, mit der Zweitstimme eine Partei.

Bei der Bundestagswahl 2013 waren 34 Parteien zugelassen. Wie viele und welche Parteien tatsächlich an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen werden, wird spätestens am 7. Juli 2017 feststehen. Die Teilnahme der etablierten Parteien ist gesetzt, Kleinparteien und politische Vereinigungen müssen bis dahin aber vom Bundeswahlausschuss als Partei anerkannt werden, um zur Wahl zugelassen zu werden.

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Als „etabliert“ bezeichnet man Parteien, die seit der letzten Wahl im Bundestag oder in einem Landtag ohne Unterbrechung mindestens fünf Abgeordnete zu verzeichnen haben. Bei der Bundestagswahl 2017 werden voraussichtlich folgende antreten: CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, AfD, Piratenpartei und die Freien Wähler. Seit September 2016 nicht mehr dabei ist die NPD.

Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, möchte zur Bundestagswahl 2017 mit einer ganzen „Spitzen-Mannschaft“ antreten. (Bild: AFP)
Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, möchte zur Bundestagswahl 2017 mit einer ganzen „Spitzen-Mannschaft“ antreten. (Bild: AFP)

Sie scheiterte bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern an der Fünf-Prozent-Hürde und ist seither weder in Landtagen noch im Bundestag vertreten. Kleinparteien, deren Zweitstimmenanteil 2013 zwischen 40 000 und 150 000 lag, sind die Tierschutzpartei, die ÖPD, die Republikaner, Die Partei, Pro Deutschland und Bayernpartei.

Wer sind die Spitzenkandidaten bei der Bundestagswahl 2017?

Die Wähler können den Bundeskanzler nicht direkt wählen. Allerdings stellen die großen Parteien CDU/CSU und SPD Kanzlerkandidaten auf, die zum Zuge kommen, wenn ihre Partei die Führung einer Regierungskoalition innehat. Für die CDU/CSU tritt Angela Merkel an, für die SPD Martin Schulz. Nicht Kanzler- aber Spitzenkandidaten der Linken sind Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, bei den Grünen Cem Özdemir und Katrin Göring-Eckardt. Die FDP entschied sich für Christian Lindner, die AfD will mit einer ganzen „Spitzen-Mannschaft“ antreten.

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel, die für alle Landtagswahlen und die Bundestagswahl gilt. Sie besagt, dass einer Partei nur dann Sitze im Bundestag zugeteilt werden, wenn sie fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat. Abgeordnete einer solchen Partei können trotzdem einen Sitz im Parlament erhalten, wenn sie über die Erststimmen ein Direktmandat erhalten. Kriegt eine Partei mehr als drei Direktmandate, werden ihre Zweitstimmen auch dann gewertet, wenn sie unter den sonst nötigen fünf Prozent zurückbleibt.

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Die Sperrklausel wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um die Koalitionsbildung durch stabile politische Mehrheiten zu erleichtern. Kritiker bemängeln, dass auf diese Weise, wie bei der letzten Wahl, rund sieben Millionen Stimmen einfach unter den Tisch fallen. Und dass die Wähler kleinere und neue Parteien gleich außen vor lassen, um genau das nicht zu riskieren. Die großen Parteien jedoch profitieren sogar von den Stimmen. Die übrig gebliebenen Sitze im Parlament werden zwischen ihnen aufgeteilt.

Was passiert nach der Bundestagswahl 2017?

Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der Bundestag erstmals zusammentreten, so will es das Grundgesetz. In der Regel wählt das Parlament gleich wenige Stunden oder Tage nach der konstituierenden Sitzung einen neuen Kanzler. So vergehen zwischen Wahltag und Vereidigung des Kabinetts meist 30 bis 32 Tage. Bei einer absoluten Mehrheit, die es seit 1949 in jedem ersten Wahlgang gab, muss der Bundespräsident den Bundeskanzler innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach der Wahl ernennen.

Wer kann Bundeskanzler werden?

Bundeskanzler kann prinzipiell jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Er muss das Wahlrecht haben, ein Mandat im Bundestag ist aber keine Voraussetzung. Ein Mindestalter, wie die 40 Jahre beim Bundespräsidenten, gibt es nicht.

Wie läuft die Wahl zum Bundeskanzler ab?

Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern durch die Mitglieder des Bundestags. Zunächst schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Theoretisch kann er vorschlagen, wen er will. In der Praxis wird er aber den Kandidaten der Partei vorschlagen, der nach der Wahl selbst über eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag verfügt oder dessen Mehrheit das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen ist. In einer geheimen Wahl stimmen die Abgeordneten dann über den Vorschlag ab. Die Wahl erfordert eine absolute Mehrheit, es müssen also mehr als die Hälfte aller Bundestagsmitglieder für den Kandidaten stimmen. In der Geschichte der Bundesrepublik ist es noch nie vorgekommen, dass der vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt wurde. Sollte das einmal passieren, sieht das Gesetz eine zweite und, wenn nötig, auch eine dritte Wahlphase vor. Hat ein Kandidat die nötigen Stimmen erreicht, wird er innerhalb von sieben Tagen vom Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt.

Was passiert bei der Vereidigung?

Die Amtszeit beginnt in dem Moment, in dem der Bundespräsident dem Kanzler seine Ernennungsurkunde überreicht hat. Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.” Jeder Kanzler kann selbst entscheiden, ob er dem Eid den religiösen Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ hinzufügt oder nicht. Angela Merkel zum Beispiel hat das in der Vergangenheit getan, Gerhard Schröder etwa nicht. Später werden auch die Mitglieder des Kabinetts auf die Verfassung vereidigt.

Wie lange dauert die Amtszeit des Bundeskanzlers?

Die Amtszeit des amtierenden Kanzlers endet normalerweise mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Allerdings kann das Parlament den Bundeskanzler auch abwählen, nachdem die Mitglieder des Bundestages ihm das Misstrauen ausgesprochen haben. In diesem Fall müssen sie gleichzeitig einen Nachfolger wählen. So kam 1982 Helmut Kohl ins Amt, der damit Helmut Schmidt ablöste.