Aus für Steuerklassen-Kombi - Lindner macht Ehepaaren Steuerversprechen: Rechnung zeigt, was auf Sie zukommt

Das Bundesfinanzministerium plant, dass Arbeitnehmer nur noch die Steuerklasse IV nutzen können. Damit soll eine wesentliche Benachteiligung beseitigt werden.<span class="copyright">IMAGO/Pond5 Images</span>
Das Bundesfinanzministerium plant, dass Arbeitnehmer nur noch die Steuerklasse IV nutzen können. Damit soll eine wesentliche Benachteiligung beseitigt werden.IMAGO/Pond5 Images

Ehepaare nutzen bislang die Steuerklassen-Kombi III und IV, um Steuern zu sparen. Dabei müssen sie allerdings zum Jahresende immer eine größere Summe an das Finanzamt überweisen. Ab 2030 will das Finanzministerium diese Regelung abschaffen. Dann gilt das Faktorverfahren.

In sechs Jahren sind einige Neuerungen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Sachen Steuern geplant. Ehepaare sollen bei der Steuer nach Worten von Bundesfinanzminister Christian Lindner künftig nicht schlechter gestellt werden. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden. Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Wie wirkt sich die Steuerklassen-Kombi auf das Gehalt aus?

Zwei Mitarbeiter eines Unternehmens können vor Abzug der Steuern gleich viel verdienen. Wie viel vom Brutto der Chef jeden Monat auf ihr Konto überweist, kann trotzdem unterschiedlich sein. Der Grund dafür sind die Steuerklassen. Davon gibt es sechs, die meist mit römischen Zahlen bezeichnet werden. Es gibt also I, II, III, IV, V und VI.

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Nun gibt es auch Ehepaare. Sie wählen laut Statistik lieber die   Steuerklassen-Kombination III und V. Das ist erlaubt, sofern die Ehe- oder Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben. Wichtig dabei: Das Paar muss sich entscheiden, wer welche von diesen beiden Klassen nimmt.

Der Anreiz für diese Kombination ist der Vorteil der Steuerklasse III. Dort greift der doppelte Grundfreibetrag. Berechnungen von FOCUS online zufolge fällt dann erst ab einem Bruttomonatseinkommen von rund 2400 Euro überhaupt Lohnsteuer an. Den Preis dafür zahlt der Partner in Steuerklasse V. Dieser hat nämlich kaum Freibeträge und deshalb vergleichsweise hohe Abzüge.

Ehepaare profitieren vom „Ehegattensplitting“

Grundsätzlich profitieren Ehepaare durch das sogenannte Ehegattensplitting. Zu beachten ist jedoch, dass die endgültige Steuerbelastung erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und dem so genannten „Ehegattensplitting“ im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt wird.

Nun will die Ampel-Koalition die Steuerklassenkombination III/V abschaffen, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. Laut dem kürzlich vorgestellten Wachstumspaket soll diese Maßnahme dazu beitragen, dass sich eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit für den weniger verdienenden Ehepartner trotz der hohen Abzüge auch finanziell lohnt.

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Beim sogenannten Faktorverfahren wird die Lohnsteuer nach dem Anteil berechnet, den jeder Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt.

Zunächst berechnet das Finanzamt die Lohnsteuer, die nach dem Splittingverfahren zu zahlen ist. Dabei werden die persönlichen Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale für jeden Partner berücksichtigt. Gleichzeitig wird die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in Steuerklasse IV berechnet. Anschließend wird die Lohnsteuer nach der Splittingtabelle durch die Lohnsteuer in Steuerklasse IV geteilt. Das Ergebnis ist der so genannte Faktor, der immer kleiner als eins ist.

Das gilt bisher bei der Steuerklassen-Kombi III und V

Bisher mussten Ehepaare bei der Kombination von III und V entweder mit einer Rückerstattung oder in Ausnahmefällen mit einer Nachzahlung rechnen. Dies hing vom Verhältnis der Vorauszahlungen zur tatsächlichen Steuerschuld ab. Durch die Abschaffung bleibt das zwar gleich, aber der Geringverdiener hat mehr und der Gutverdiener weniger Netto vom Brutto auf dem Konto.

Fallbeispiel Partner verdienen beide „gut“: Verdient Partner A etwa 60.000 Euro brutto im Jahr, zahlt er mit Steuerklasse III etwa 5562 Euro Steuern. Partner B, der 36.000 Euro im Monat verdient, zahlt mit Steuerklasse V 7924 Euro. Laut Steuerberechnung muss das Paar am Ende aber 286 Euro nachzahlen.

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Durch den Wegfall wird das Einkommen beider nun mit der Steuerklasse IV nach Faktor besteuert. Bei 60.000 Euro pro Monat macht das eine Steuerlast von 9917 Euro und bei 3000 Euro eine Steuerlast von 3852 Euro. Die Nachzahlung reduziert sich auf drei Euro.

Fallbeispiel ein Partner verdient „gut“, der andere „nicht so viel“: Wenn Partner A 60.000 Euro pro Jahr verdient, zahlt er mit Steuerklasse III etwa 5562 Euro Steuern. Partner B zahlt mit Steuerklasse V 1541 Euro. Er verdient 15.600 Euro pro Jahr. Sie erhalten am Ende 1487 Euro zurückerstattet.

Wird das Einkommen beider mit Steuerklasse IV nach Faktor besteuert, gilt: Bei 60.000 Euro macht das 8585 Euro an Steuern und bei 1300 Euro keine Steuer. Das Paar muss fünf Euro nachzahlen.

Fallbeispiel beide Partner verdienen „nicht so viel“: Bekommt Partner A nun ein Gehalt in Höhe von 30.000 Euro (brutto pro Jahr), zahlt er in Steuerklasse III keine Steuern. Partner B verdient 1800 Euro und wird in der Steuerklasse V mit 3180 Euro besteuert. Das Paar muss 278 Euro nachzahlen.

Werden nun beide nach dem Faktorverfahren (Steuerklasse IV) besteuert, ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer geringer. Ab 2030 wird das Einkommen beider mit Steuerklasse IV nach Faktor besteuert. Partner A zahlt dann 2578 Euro an Lohnsteuer und Partner B dann 876 Euro. Die Nachzahlung reduziert sich zum Jahresende auf vier Euro.

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Zur Erläuterung: Alle Fallbeispiele stammen vom Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Ich nutze Steuerklasse III oder V - muss ich dann mehr Steuern zahlen?

Ja und Nein. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden verheiratete Arbeitnehmer automatisch in die neue Steuerklasse eingestuft. Der besser verdienende Ehepartner hat dann weniger, der schlechter verdienende mehr Netto vom Brutto. Helfen kann außerdem der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS online.

Außerdem zeigt die nachfolgende Tabelle einen guten Richtwert. Daran können Sie ungefähr ablesen, wie viel mehr Netto Sie durch die Reform haben. Bei der Berechnung sind wir davon ausgegangen, dass die Eheleute in Berlin wohnen und keine Kinder haben.

Wann fallen die bisherigen Steuerklassen weg?

Das sogenannte Faktorverfahren soll dann ab 1. Januar 2030 für alle Ehepartner gelten.

„Mit der Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll der Lohnsteuerabzug zum 1. Januar 2030 insgesamt vereinfacht werden“, heißt es im Gesetzentwurf, berichtet das „Handelsblatt“.

Allerdings gilt auch: Neben dem Stichtag ist auch eine Übergangsphase im Gespräch. In der Übergangsphase könnten Arbeitnehmer eine Umstellung beim Finanzamt oder über den Onlinedienst Elster beantragen. Das ist bereits heute der Fall, wenn beispielsweise ein Ehepaar durch eine Erwerbstätigkeit mehr verdient und die Steuerklassen wechselt.

Der Wegfall per Stichtag bedeutet, dass die Finanzämter die Umstellung automatisch nach Einkommensverteilung vornehmen - unbürokratisch und einfach. Doch wer profitiert eigentlich davon?